Künstlerische Aktivität und kulturelle Bildung sind wichtig für die Entwicklung von jungen Menschen. Ziel des NRW-Landesprogrammes „Kultur und Schule“ ist es deshalb, Künstlerinnen und Künstler sowie Kunstpädagoginnen und Kunstpädagogen zur Gestaltung von Projekten in die Schulen Nordrhein-Westfalens einzuladen, um gemeinsame Projekte zu entwickeln, die das schulische Lernen ergänzen und den Kindern und Jugendlichen die Begegnung mit Kunst und Kultur eröffnet, unabhängig von der Herkunft und dem sozialen Status. Die Künstlerinnen und Künstler unterstützen die Schülerinnen und Schüler dabei, selbst künstlerisch aktiv zu werden.
Schulen können im Bewerbungszeitraum ihre gewünschten Projekte einreichen. Die Projekte finden in der Regel in 40 Einheiten à 90 Minuten verteilt über das ganze Schuljahr statt. Die Gesamtkosten dürfen 3.375,00 Euro nicht überschreiten (davon Künstlerhonorar (40 Einheiten zzgl. 5 Einheiten Vorbereitung bzw. Nachbereitung) max. 2.475,00 Euro und Reise- und Sachkosten, Abschlusspräsentation oder –veranstaltung max. 900,00 Euro).
Einzureichen sind folgende Unterlagen, die sowohl von den beteiligten Künstlerinnen und Künstlern als auch der Schulleitung unterschrieben sein müssen:
- Formblatt "Kostenkalkulation Kultur und Schule" (als Download bei der Bezirksregierung Münster erhältlich) in vierfacher Kopie
- Formblatt "Projektdatenblatt Kultur und Schule" (als Download bei der Bezirksregierung Münster erhältlich) in vierfacher Kopie
- zusätzlich eine Kurzbeschreibung des Projektes (Stichworte, max. 150 Zeichen) in vierfacher Kopie
- sowie eine Kopie der Bescheinigung über die Teilnahme der Künstlerin bzw. des Künstlers an den Fortbildungsveranstaltungen zu „Kultur und Schule“ bzw. bei erstmaliger Teilnahme eine schriftliche Erklärung, dass die Qualifizierungsmaßnahmen absolviert werden - in vierfacher Kopie.
Bewerbungsschluss ist der 31. März 2021, für Sonderprojekte bereits der 15. März 2021. Sonderprojekte sind z.B. Kooperationsprojekte, an denen mehr als drei Schulen beteiligt sind, die kommunenübergreifend durchgeführt werden oder solche, an denen spartenübergreifend mehr als vier Künstler oder Kunstpädagogen beteiligt sind oder die eine Zusammenarbeit von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen vorsehen.
Eine unabhängige Jury wählt Ende April / Anfang Mai die Projekte aus, die dann der Bezirksregierung Münster zur Förderung vorgeschlagen werden.
Die Förderrichtlinien und nötigen Unterlagen sind über die Seite der Bezirksregierung Münster bzw. der Projektseite Kultur und Schule abzurufen.