Deutschland hat sich mit dem Klimaschutzgesetz zum Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu werden. Gelsenkirchen soll bis 2030 beziehungsweise spätestens 2040 klimaneutral sein. Mit mehr als der Hälfte des Endenergieverbrauchs verursacht die Wärmeversorgung derzeit einen wesentlichen Teil des Treibhausgasausstoßes in Deutschland und auch in Gelsenkirchen. Im Gebäudesektor stammt die Wärme noch überwiegend aus fossilen Energiequellen wie Erdgas und Öl. Im Gegensatz zum Stromsektor, bei dem circa die Hälfte bereits aus Erneuerbaren Energien stammt, liegt dieser Anteil im Wärmesektor bei unter 20 %. Das Ziel der Klimaneutralität ist ohne Wärmewende folglich nicht zu erreichen. Zudem macht die aktuelle Situation von anderen Staaten abhängig und ist voraussichtlich auf Dauer nicht mehr bezahlbar. Unmittelbares Ziel der Wärmeplanung ist es daher, auf lokaler Ebene realistische und wirtschaftliche Transformationspfade zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung zu entwickeln und anschließend mit den Akteuren vor Ort gemeinsam bis zum Jahr 2040 umzusetzen. Die Wärmeplanung soll die Frage beantworten, welche Wärmeversorgungsoption in einem bestimmten Gebiet oder Teilgebiet von Gelsenkirchen besonders geeignet ist.
Gelsenkirchen, Stadtwerke, ansässige Unternehmen und Gebäudeeigentümer brauchen Orientierung für ihre Investitionsentscheidungen. Je früher sie Entscheidungen treffen können, desto günstiger wird die zukünftige Energieversorgung. Das im Januar 2024 in Kraft getretene Wärmeplanungsgesetzt liefert einen bundeseinheitlichen Rahmen vor Ort verfügbare und wirtschaftliche Wärmeversorgungsarten zu identifizieren und die Planungssicherheit zu stärken.
Eine kommunale Wärmeplanung muss also Antworten auf die Fragen geben:
- Wie viel Wärme benötigen wir in Zukunft?
- Wie können wir uns mit Wärme versorgen, ohne dabei CO₂ auszustoßen?
- Was muss sich dafür in unserer Stadt ändern? Und wer muss sich darum kümmern?