29. März 2022, 10:01 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Für den Einsatz in den Wahlvorständen sucht das Wahlamt der Stadt Gelsenkirchen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Die Wahl zum 18. Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen findet am Sonntag, den 15. Mai 2022, statt. Es werden noch ca. 120 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahlvorständen zur Durchführung der Wahl benötigt.
Die Aufgaben beim Wahleinsatz sind vielfältig. Um ca. 7:30 Uhr treffen sich die Wahlvorstände am Wahlsonntag im Wahlraum des jeweiligen Stimmbezirks. Während der Wahlzeit kennzeichnen die Mitglieder des Wahlvorstandes im Wählerverzeichnis die Wählerinnen und Wähler, damit jede bzw. jeder Wahlberechtigte nur einmal wählen kann. Ab 18 Uhr zählt der Wahlvorstand die abgegebenen Stimmen aus.
Die Mitglieder des Wahlvorstandes erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 70 Euro. Dieses Ehrenamt können alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger übernehmen.
In Bezug auf die Corona-Pandemie werden selbstverständlich am Wahlsonntag alle Vorgaben zu notwendigen Hygienemaßnahmen beachtet.
Über das Kontaktformular können Sie sich direkt mit dem Wahlamt in Verbindung setzen. Alternativ können Sie sich beim Wahlamt unter der Rufnummer 0209/169-4157 melden.