Viele Unternehmen und Einrichtungen sind mit der Stadt verbunden. Sie werden unter dem Begriff Beteiligungen zusammengefasst. Diese Beteiligungen gibt es, da es abhängig von der Zielsetzung der Aufgabe zweckmäßig und wirtschaftlich sein kann, die Vorteile privat-rechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Rechtsformen wie z. B. die eigenbetriebsähnliche Einrichtung oder die GmbH zu nutzen. Die Wahl der richtigen Rechtsform wirkt sich positiv auf betriebs- und volkswirtschaftliche Aspekte wie z. B. die Steuerung und Kontrolle, die Finanzierungsmöglichkeiten, das Haushalts-, Rechnungs- und Prüfungswesen, die Besteuerung, die Beteiligung Dritter oder die Wettbewerbssituation aus.
Die Bereiche, in denen die im Beteiligungsportfolio der Stadt Gelsenkirchen stehenden Unternehmen agieren und einen wichtigen Beitrag zur Daseinsfürsorge leisten, reichen von der Stadt-, Wissenschafts- und Strukturentwicklung über Bauen, Wohnen und Verkehr, Dienstleistungen, Datentechnologie, Gesundheit und Soziales, Freizeit und Kultur bis hin zur Ver- und Entsorgung. Sie sind quasi ein Spiegel unseres Alltags, von A wie Abwasser bis Z wie Zoo - der heutigen ZOOM Erlebniswelt.
Die Gemeinde ist bei der Ausgestaltung der Beteiligungen an kommunal- und wirtschaftsrechtliche Vorschriften gebunden. Die Vorschriften stellen u. a. sicher, dass die Gemeinde mit jeder Beteiligung einen öffentlichen Zweck verfolgt, den Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der Beteiligung erhält, die Transparenz für die Öffentlichkeit gegeben ist und eine Benachteiligung anderer Unternehmen vermieden wird. Deshalb erstellt die Verwaltung jährlich einen Beteiligungsbericht zur Information der Ratsmitglieder sowie der Bürgerinnen und Bürger.
Der Bericht gibt einen Gesamtüberblick über die bestehenden Beteiligungen der Stadt Gelsenkirchen und deren Entwicklung. Dabei werden die Unternehmen des „Konzerns Stadt Gelsenkirchen“ jeweils mit ihrem spezifischen Unternehmenszweck beschrieben und wichtige ökonomische Gesellschaftsdaten abgebildet. Grundlage dafür sind die geprüften Jahresabschlüsse. Ergänzt wird die Darstellung der Unternehmen um einen Ausblick auf die voraussichtliche Unternehmensentwicklung. Der Beteiligungsbericht ist Beleg für die vielfältigen Leistungen, die außerhalb der Kernverwaltung erbracht werden.