Das Frauenhaus ist ein Zufluchtsort für körperlich und seelisch misshandelte Frauen und ihre Kinder. Es ist ein sicherer Ort, an dem sie neue Kraft, neuen Mut und neues Selbstvertrauen finden, um ihre Zukunft zu planen. Beratungen werden auf englisch, polnisch, russisch und türkisch angeboten.
Frauenhaus Gelsenkirchen
Telefon +49 (209) 201100
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Errichtung eines zweiten Frauenhauses in Gelsenkirchen - Interessenbekundungsverfahren
Trotz des in Gelsenkirchen bestehenden differenzierten Hilfesystems für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und Kinder reichen die vorhandenen Schutzplätze noch nicht aus, um den Bedarf schutzsuchender Frauen und Kinder zu decken. Insbesondere Frauen mit mehreren Kindern haben große Schwierigkeiten einen Schutzplatz für sich und ihre Kinder zu erhalten.
Daher beabsichtigt die Stadt Gelsenkirchen, ein zweites Frauenhaus zu errichten und damit die Anzahl vorhandener Schutzplätze in Anlehnung an die Istanbul-Konvention auszubauen. Die Trägerschaft für das zweite Frauenhaus soll im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens ermittelt werden.
Der Abgabetermin für Ihre Interessenbekundung und die konzeptionellen Überlegungen ist
Mittwoch, 23. August 2023, 24 Uhr
(Ausschlussfrist)