Neue Anträge können wieder ab dem 1. Januar 2025 gestellt werden.
Alle Anträge, die bis zum 26.11.2024 vollständig in genehmigungsfähiger Form vorlagen, werden abschließend bearbeitet.
Anträge, die bis zum 26.11.2024 nicht in vollständiger, genehmigungsfähiger Form vorlagen oder die zwischen dem 26.11.2024 und dem 31.12.2024 einschließlich eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. In diesem Fall erhalten Sie hierüber eine schriftliche Information. Aus buchhalterischen Gründen müssen diese Anträge erneut eingereicht werden, sobald wieder Fördermittel verfügbar sind.
Bitte beachten Sie, dass eine rückwirkende Antragstellung nicht möglich ist. Die Anträge auf Förderung müssen vor Beginn der Maßnahme bei der Stadt Gelsenkirchen gestellt bzw. eingereicht werden, das heißt mit der Maßnahme darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.
Wir bitten um Verständnis und freuen uns auf eingehende Anträge im neuen Jahr.
Weitere Informationen zur Förderung finden Sie unten auf dieser Seite.