Wer beruflich und/oder ehrenamtlich direkten Kontakt mit offenen Lebensmitteln hat, in Küchen oder Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung tätig ist und/oder Gegenstände wie Geschirr reinigt, braucht vor Antritt der Tätigkeit eine Belehrung durch das zuständige Referat Gesundheit.
Die Belehrung beinhaltet alle rechtlichen Voraussetzungen und die gesundheitlichen Risiken, die es bei der Tätigkeit im Lebensmittelbereich zu beachten gilt. Die Teilnehmenden erfahren, wie die Übertragung von Infektionskrankheiten minimiert werden kann, wie Symptome erkannt werden können und wann eine Tätigkeit aufgrund einer Infektionskrankheit nicht weiter ausgeübt werden darf.
Im Anschluss erhalten die Teilnehmenden die Bescheinigung über die Erstbelehrung. Diese Bescheinigung benötigen die Betriebe vor der Aufnahme der Tätigkeit.
Die Belehrungen finden in der Regel online statt.
Sie werden durch das Technologiezentrum Glehn im Auftrag der Stadt Gelsenkirchen durchgeführt. Hier können Sie sich anmelden.