08. Dezember 2023, 14:32 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Diese Meldung ist vom 08. Dezember 2023, 14:32 Uhr. Gegebenenfalls sind einzelne Inhalte oder der gesamte Artikel nicht mehr aktuell. Für aktuelle Meldungen der Stadt Gelsenkirchen klicken Sie bitte auf https://www.gelsenkirchen.de/aktuelles
GE. Das Interventionsteam EU-Ost der Stadt Gelsenkirchen hat mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kommunalen Ordnungsdienst, des Verkehrsüberwachungsdienstes, der Stadtplanung und der Bauordnung gemeinsam mit dem Jobcenter Gelsenkirchen, der Emscher Lippe Energie und der Polizei am Donnerstag, 7. Dezember, insgesamt 16 Wohnungen in der Hülsmannstraße, der Bochumer Straße und der Hüssenerstraße kontrolliert.
In allen überprüften Gebäuden wurden zum Teil erhebliche bauliche Mängel festgestellt. In einem Gebäude waren die Fenster nicht zu schließen, was zu Feuchtigkeitsschäden bis hin zum Schimmelbefall führte. Der Vermieter wird zur Beseitigung der Mängel aufgefordert. Im Treppenhaus dieses Gebäudes sind die Brüstungshöhen zu gering. Die Bauordnung hat ein entsprechendes Verfahren eingeleitet.
In einem weiteren Gebäude war die Hauseingangstür nicht zu schließen, funktionierten die Klingeln nicht und führten zerborstene Fensterscheiben zu starken Schimmelbefall.
Nicht genehmigte Umbauten und eine unzureichende Entrauchungsmöglichkeit im Treppenhaus in einem anderen Gebäude ziehen baurechtliche Verfahren nach sich.
Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) haben das Recht, sich innerhalb der EU für drei Monate aufzuhalten. Nach dieser Zeit müssen die Betroffenen nachweisen, dass sie ihre Familien und sich selbst finanzieren können. Können Sie das nicht, verfällt das Aufenthaltsrecht. Bei vier überprüften Familien ist das Einkommen bereits über einen längeren Zeitraum so gering, dass hier eine missbräuchliche Ausnutzung der Freizügigkeit vorliegt, was der Ausländerbehörde gemeldet wurde. In drei weiteren Fällen hat das Jobcenter Überzahlungen festgestellt und die Leistungen eingestellt. Bei einer weiteren Familie wurde der unregelmäßige Schulbesuch der Kinder festgestellt und das Jugendamt informiert.
Da ein Vermieter die Mietzahlungen in bar entgegennimmt ohne dies zu quittieren, wird hier dem Verdacht der Steuerhinterziehung nachgegangen.
Auch im Umfeld der kontrollierten Häuser kam es zu Verstößen. Der Verkehrsüberwachungsdienst leitete fünf Bußgeldverfahren wegen fehlender oder fehlerhafter Feinstaubplaketten ein und ließ ein Fahrzeug abschleppen.