Bei bestimmten Genehmigungsverfahren, die auf der Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) durchgeführt werden, ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen. Bei einem solchen Verfahren wird das Vorhaben im Amtsblatt, der Tageszeitung und im Internet bekannt gemacht.
Der Antrag wird einen Monat zur Einsicht für jedermann im Referat Umwelt der Stadt Gelsenkirchen ausgelegt. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden ggf. gegen das Vorhaben rechtzeitig erhobene Einwände mit dem Antragsteller und den Einwendern erörtert.
Genehmigungsbescheide von IED-Anlagen (Industrial Emissions Directive) sind gemäß Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.