Kinder und Jugendliche mit Empathie, Geduld und Zeit auf dem Weg in ein selbstbestimmtes Erwachsenenleben begleiten - eine Aufgabe, die in der Regel Eltern oder Angehörige übernehmen. Doch nicht immer sind Eltern oder Angehörige in der Lage, die Verantwortung für die persönlichen und rechtlichen Belange des Minderjährigen zu tragen.
An dieser Stelle ist eine Amtsvormundschaft erforderlich. Ein Vormund vertritt Kinder und Jugendliche, deren Eltern aus unterschiedlichen Gründen kein Sorgerecht mehr haben oder die z.B. ohne ihre Eltern flüchten mussten. Neben der Amtsvormundschaft, die durch das Jugendamt erfolgt, besteht auch die Möglichkeit, die Kinder und Jugendliche unter eine ehrenamtliche Vormundschaft zu stellen. Diese bietet den Minderjährigen deutlich mehr Vorteile als eine Amtsvormundschaft. Während ein Amtsvormund für bis zu 50 Kinder und Jugendliche verantwortlich ist, übernimmt ein ehrenamtlicher Vormund die persönliche und rechtliche Vertretung für nur ein minderjähriges Kind. Ehrenamtlicher Vormünder kümmern sich unter anderem um die Interessen und Bedürfnisse eines Kindes, eine kindgerechte Unterbringung oder die schulische und medizinische Betreuung. Hierbei arbeiten sie eng mit dem Jugendamt und dem Familiengericht zusammen, handeln aber in großem Maße selbstständig und eigenverantwortlich.
In Gelsenkirchen leben etwa 52.073 Kinder und Jugendliche (Stand August 2024). Nicht alle von ihnen haben Eltern oder Angehörige, die sie auf ihrem Weg begleiten und unterstützen. Deshalb sucht die Stadt Gelsenkirchen engagierte Menschen, die diese Aufgaben übernehmen und sich ehrenamtlich für Kinder und Jugendliche einsetzen möchten. Werden Sie jetzt aktiv! Melden Sie sich unter +49 (209) 169-9645 oder vormundschaft@gelsenkirchen.de - auch bei Fragen oder wenn Sie weitere Informationen benötigen.