11. Januar 2024, 14:07 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Die untere Jagdbehörde der Stadt Gelsenkirchen hat jetzt die Termine für die Jägerprüfung bekannt gegeben. Sie wird am 22. April 2024, um 15 Uhr mit der schriftlichen Prüfung im Rathaus Buer beginnen und vom 23. bis zum 30. April mit der Schießprüfung auf dem Schießstand Coesfeld-Flamschen und den mündlich-praktischen Prüfung in den Räumlichkeiten der Kreisjägerschaft, am Urban-von-Vorst-Weg in Gelsenkirchen fortgesetzt.
Für die Teilnahme an der Prüfung ist eine Prüfungsgebühr in Höhe von 250 Euro zu entrichten.
Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung sind spätestens bis zum 22. Februar 2024 bei der unteren Jagdbehörde, Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Hans-Sachs-Haus, Ebertstraße 11, 45879 Gelsenkirchen, einzureichen. Entsprechende Antragsformulare sind unter www.gelsenkirchen.de oder bei der unteren Jagdbehörde erhältlich.
Dem Antrag sind beizufügen:
- ein Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr;
- ein Nachweis einer Vereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 Millimetern, es sei denn, die Prüfung wird lediglich zur Erlangung eines Falknerjagdscheins abgelegt. Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein;
- ein Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur Kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nummer 4 der Verordnung (EG) Nummer 853/2004;
- ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate sein darf.