12. Januar 2024, 13:27 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Seit 2023 unterstützt die Stadt Gelsenkirchen Privatpersonen bei dem Erwerb mit anschließender Modernisierung älterer Mehrfamilienhäuser. Hierfür hat die Stadt Gelsenkirchen die kommunale Sonderförderung aufgelegt und stellt bis 2026 insgesamt eine Million Euro zur Verfügung.
Mit der kommunalen Sonderförderung wird der Erwerb unter der Bedingung einer anschließenden Modernisierung von nicht mehr marktgerechten Mehrfamilienhäusern durch Selbstnutzende finanziell unterstützt.
Aus den von der Stadt Gelsenkirchen für das Förderprogramm bereitgestellten Mitteln werden rund 10 Prozent für Beratungsleistungen durch ein externes Büro verwendet. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt als Pauschalprämie in Höhe von 25.000 Euro je Antrag. Da Haushaltsmittel aus dem vergangenen Jahr übertragen wurden, können in 2024 bis zu achtzehn Anträge gefördert werden. Förderberechtigt sind alle natürlichen Personen, die ein Mehrfamilienhaus erwerben, modernisieren und mindestens eine Wohneinheit für mindestens fünf Jahre selbst nutzen.
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt durch Nachweis nach Abschluss und Abnahme der baulichen Maßnahme durch die Stadtverwaltung oder durch von den Antragstellern beauftragten Energieeffizienzexperten oder Architekten.
Die Erstberatung und fachliche Begleitung der Antragstellenden während des Antragsprozesses sowie die Prüfung auf Vollständigkeit des Antrages erfolgen durch ein extern beauftragtes Planungsbüro. Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet die Stadtverwaltung nach Reihenfolge des Eingangs von vollständigen vorgeprüften Anträgen.
Hier finden Sie die Antragsformulare und nähere Informationen zu Förderrichtlinie und Fördervoraussetzungen.
Kontakt
Planungsbüro Kroos + Schlemper Architekten GbR, Andrea Moises, Telefon 0151 64532688, E-Mail: modernisierung@gelsenkirchen.de