21. Februar 2024, 15:52 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Die Auswertung der stationären Geschwindigkeitsmessanlage auf der Hans-Böckler-Allee brachte jetzt einen traurigen Geschwindigkeitsrekord zu Tage. Am Dienstag, 30. Januar 2024, erfasste die Anlage um 21:5 Uhr eine Geschwindigkeit von 107 km/h bei einer dort zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Die fahrzeugführende Person erwartet nunmehr eine Geldstrafe in Höhe von 560 Euro (zzgl. 28,50 Euro Bearbeitungsgebühren). Zusätzlich sind zwei Punkte in Flensburg und ein zweimonatiges Fahrverbot die Konsequenz.
Überhöhte Geschwindigkeit ist weiterhin die Unfallursache Nummer eins in Deutschland. Die Stadt Gelsenkirchen appelliert daher an alle Fahrzeugführer: „Achten Sie auf Ihr Fahrverhalten, um sich und andere am Verkehr teilnehmende Personen nicht zu gefährden!“