11. März 2024, 14:15 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Das Interventionsteam EU-Ost der Stadt Gelsenkirchen hat mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kommunalen Ordnungsdienst, des Verkehrsüberwachungsdienstes, der Stadtplanung und der Bauordnung gemeinsam mit dem Jobcenter Gelsenkirchen und der Polizei am Donnerstag, 7. März, insgesamt 20 Wohnungen in der Bickernstraße, Heidelberger Straße, Grillostraße und Auf dem Graskamp kontrolliert.
Das Interventionsteam fand bei den Kontrollen eine stark verwahrloste Wohnung vor. Die Räume waren vermüllt, und in ihnen fanden sich zum Teil verdorbene Essenreste. Alle Räume waren auch für die Kleinkinder der derzeit erneut schwangeren Mutter zugänglich. Das Referat Soziales der Stadt wird die Familie in Kürze wegen des Verdachts auf Kindeswohlgefährdung aufsuchen. Bei einer anderen Familie wurde ein Kind angetroffen, dass der Schulpflicht nicht nachkommt. Es wurde umgehend zur Schule begleitet und Maßnahmen zum regelmäßigen Schulbesuch eingeleitet.
Die Kontrollen deckten zwei Fälle von Sozialleistungsmissbrauch auf. Hier waren Personen als zur Bedarfsgemeinschaft zugehörig angemeldet, die nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören. Außerdem wird bei einer Person geprüft, ob die Voraussetzungen der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit vorliegen. Bei einer weiteren Person wird der Antrag auf Sozialleistungen zurückgewiesen, da es hier erhebliche Zweifel an der Bedürftigkeit gibt. Insgesamt sieben Personen wurden von Amts wegen abgemeldet und sind damit vom Bezug kommunaler Leistungen durch die Stadt Gelsenkirchen ausgeschlossen.
Bauliche Mängel mit Schimmelbefall und zerstörte Fenster wurden in zwei Gebäuden festgestellt und entsprechende Verfahren zur Beseitigung der Mängel durch den Vermieter eingeleitet. Für drei Wohnungen wurde die weitere Nutzung untersagt, da es hier illegale An- und Umbauten gibt, zudem muss eine Garage abgerissen werden. Dem Referat Umwelt der Stadt wurden erhebliche Mengen Bauschutt gemeldet, die in einem Hinterhof liegen. Auch hier wird ein entsprechendes Verfahren eingeleitet.
Im Umfeld der kontrollierten Häuser kam es zu Verstößen, die der Verkehrsüberwachungsdienst (VÜD) ahndete. Der VÜD erhob 18 Bußgelder wegen fehlender oder fehlerhafter Feinstaubplaketten und ließ zwei Fahrzeuge abschleppen. Bei einem Fahrzeug fehlte der Versicherungsschutz, ein anderes war verkehrsbehindernd abgestellt.