22. März 2024, 13:54 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Bildrechte: City Initiative Gelsenkirchen
Die Stadt Gelsenkirchen sucht interessierte Mieterinnen und Mieter, die sich mit kreativen und innovativen Projekten in der Gelsenkirchener City verwirklichen möchten, sowie Vermieterinnen und Vermieter, die leerstehende Ladenlokale zur Verfügung stellen möchten. Für beide Seiten ist aktuell wieder eine Förderung durch das Land über das Programm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren“ möglich.
Das Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren“ unterstützt Anmietungen in dem zentralen Versorgungsbereich Gelsenkirchen-City, die die Innenstadt aufwerten, beleben und insgesamt stärken. Dazu stehen in Gelsenkirchen-City rund 161.000 Euro vom Land NRW zur Verfügung. Mit den Mitteln aus dem Förderprogramm kann die Stadt Gelsenkirchen Ladenlokale mit einem Mietzins von bis zu 70 Prozent der Altmiete anmieten und deutlich günstiger an interessierte Unternehmerinnen und Unternehmer weitervermieten. Der Differenzbetrag wird mit den Fördermitteln und einem Eigenanteil von 20 Prozentdurch die Stadt beglichen. Der Förderzeitraum beschränkt sich auf die Jahre 2024-2027.
Gesucht werden kreative und innovative Projekte von interessierten Unternehmerinnen und Unternehmern. Die Vorhaben müssen die Angebotsstruktur stärken, das vorhandene Sortiment ergänzen, das Gestaltungsbild und die Aufenthaltsqualität verbessern, die Innenstadt stärken oder Kreativität und Innovation mit sich bringen. Die Neueröffnung von Geschäften kann durch eine verminderte Miete durch die Stadt Gelsenkirchen mithilfe der Landesförderung unterstützt werden. Unverbindliche Anmeldugen werden über ein Kontaktformular entgegengenommen.
Die potenziellen Ladenlokale dürfen maximal eine Fläche von 300 Quadratmetern aufweisen und müssen sich räumlich in dem zentralen Versorgungsbereich Gelsenkirchen-City befinden. Der bauliche Zustand der Ladenlokale muss als solide eingestuft werden können. Zusätzlich können bis zu 50 Prozent der nachgewiesenen und notwendigen Umbaukosten bis zu einem Höchstbetrag von 7.500 Euro gefördert werden. Die Mietpreisvorstellungen sollten mit den ortsüblichen Vergleichsmieten korrelieren. Unverbindliche Anmeldugen werden über ein Kontaktformular entgegengenommen.
Rückfragen können unter anmietung@gelsenkirchen.de eingereicht werden.