19. April 2024, 12:45 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Auf der Grundlage der im Jahre 2023 registrierten Kauffälle hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Gelsenkirchen die Bodenrichtwerte für das Stadtgebiet Gelsenkirchen zum Stichtag 1. Januar 2024 ermittelt und beschlossen. Außerdem wurden die sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten und der Grundstücksmarktbericht gemäß der Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen beschlossen.
Auf dem Gelsenkirchener Grundstücksmarkt des Jahres 2023 hat es deutlich weniger Kauffälle und damit auch niedrigere Umsatzzahlen als im Vorjahr gegeben. Von 2.474 Kauffällen ist die Anzahl auf 1.569 gesunken, was einem Rückgang um 37 Prozent entspricht. Der Geldumsatz ist um 44 Prozent von 566 Millionen Euro auf 316 Millionen Euro zurückgegangen.
Während der Kaufpreis für Baugrundstücke stabil geblieben ist, haben die Preise sowohl für Ein- und Zweifamilienhäuser als auch für Mehrfamilienhäuser nachgegeben. Die Kaufpreise für Ein- und Zweifamilienhäuser sind um fünf Prozent, die Preise für Mehrfamilienhäuser um zwölf Prozent gesunken. Ebenfalls um zwölf Prozent niedriger sind die Preise bei Eigentumswohnungen.
Lag der Preis für ein Einfamilienhaus/Doppelhaushälfte mit 120 Quadratmetern Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 400 Quadratmetern im Durchschnitt bei rund 403.000 Euro im Jahr 2022, so sank dieser im Jahr 2023 auf 385.000 Euro. Der Preis einer Eigentumswohnung mit 70 Quadratmetern Wohnfläche, Baujahr 1985 und mit mittlerer Ausstattung, lag im Jahr 2022 bei 118.000 Euro und ist im Jahr 2023 auf 104.000 Euro gesunken.
Alle Daten werden im gemeinsamen Portal der Gutachterausschüsse in Nordrhein-Westfalen im Internet unter www.boris.nrw.de veröffentlicht. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Gelsenkirchen ist im Rathaus Buer, Zimmer 22. Telefonisch informiert die Geschäftsstelle unter den Rufnummern 0209/169-4330 und 0209/169-4283. Die E-Mail-Adresse lautet gutachterausschuss@gelsenkirchen.de.
Der Gutachterausschuss ist ein unabhängiges, neutrales Gremium und hat 14 Mitglieder, die über einen Zeitraum von fünf Jahren durch die Bezirksregierung Münster bestellt werden. Die Mitglieder kommen aus den Bereichen Vermessung, Architektur und Immobilienbewertung.
Zu den Aufgaben gehören unter anderem der Beschluss von Bodenrichtwerten und Immobilienrichtwerten, die Erstellung von Gutachten über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie die Schaffung von Transparenz auf dem Grundstücksmarkt.