30. April 2024, 16:28 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Ein Quartiermanagement begleitet und gestaltet Quartierentwicklung ganzheitlich, es erhält und stärkt die bereits bestehenden Beteiligungs- und Nutzungsstrukturen und es stärkt Selbstorganisationsstrukturen. Dabei verfolgt ein Quartiersmanagement einen interdisziplinären, inklusiven und niedrigschwelligen Ansatz. Auf diesem Wege wird langfristig die Verantwortung für das eigene Quartier intensiviert.
Die Trägerschaft für ein einzurichtendes Quartiersmanagement in Gelsenkirchen-Horst soll im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens ermittelt werden.
Sofern Sie beabsichtigen, eine Interessenbekundung für die Übernahme der Trägerschaft für das zukünftige Quartiersmanagement in Gelsenkirchen-Horst abzugeben, ist diese ausschließlich elektronisch zu übermitteln.
Der letztmögliche Abgabetermin für Ihre Interessenbekundung und die konzeptionellen Überlegungen ist:
Mittwoch, der 22. Mai 2024 um 24 Uhr (Ausschlussfrist)
Bitte senden Sie Ihre Interessenbekundung an folgendes E-Mail-Postfach:
sozialplanung@gelsenkirchen.de
Alle eingegangenen Interessenbekundungen werden auf der Basis einer Bewertungsmatrix geprüft und bewertet.
Die Auswahlkommission spricht anschließend eine entsprechende Empfehlung zum Beschluss im Ausschuss für Soziales und Arbeit aus.
Die Anforderungen an Ihre Interessenbekundung entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung in Anlage 1.
Für Ihre Rückmeldung benutzen Sie bitte den Interessebekundungsvordruck in Anlage 2.