21. Mai 2024, 15:28 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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In der vergangenen Woche hat die Stadt Gelsenkirchen mit dem Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Kommunaler Ordnungsdienst, Ausländerbehörde und Gewerbeabteilung) mit der Lebensmittelüberwachung und der Stadtkämmerei, gemeinsam der Steuerfahndung Bochum, dem Hauptzollamt Dortmund (Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit) und der Polizei Gelsenkirchen zwei Trinkhallen, einen Supermarkt, einen Imbiss, ein Café, einen Einzelhändler und zwei Schankwirtschaften kontrolliert.
In dem kontrollierten Café wurde in einem angrenzenden Gebäudetrakt eine illegale Spielhalle mit insgesamt sieben Glücksspielautomaten vorgefunden. Sowohl die Räumlichkeiten als auch die Spielautomaten wurden versiegelt.
Bei der Kontrolle eines Einzelhandels und einer Trinkhalle wurden unversteuerte E-Zigaretten, Zigaretten und Wasserpfeifentabak vorgefunden. In der kontrollierten Trinkhalle wurden insgesamt 16 Schachteln unversteuerte Zigaretten sichergestellt. In dem Einzelhandel erfolgte ein größerer Fund von nicht versteuerten Waren. Hier wurden insgesamt 23 Stangen Zigaretten, 57 Einzelpackungen Zigaretten, 72 E-Zigaretten und eine große Dose mit Wasserpfeifentabak sichergestellt. In beiden Fällen wurden Verfahren eingeleitet.
Dabei wurden insgesamt vier Verwarnungsgelder erhoben. Hiervon entfielen zwei Verwarnungsgelder auf das unsachgemäße Entsorgen von Zigarettenkippen. In einer Schankwirtschaft wurde eine Person rauchend in den Räumlichkeiten angetroffen und hierfür mit einem Verwarnungsgeld belegt. Sowohl der fehlende Aushang zum Jugendschutzgesetz als auch die mangelnde Preisauszeichnung zog in einer Trinkhalle ebenfalls ein Verwarnungsgeld nach sich. In einer weiteren Trinkhalle wurde eine mündliche Verwarnung ausgesprochen, da die Aushänge zum Nichtraucher- sowie Jugendschutzgesetz zwar vorhanden, aber nicht sichtbar im Objekt ausgehangen waren.
Während der Kontrolle wurden zudem sechs Ordnungswidrigkeitenanzeigen verfasst. An einem kontrollierten Objekt konnte keine Hausnummer vorgefunden werden. Zudem wurden Müllablagerungen auf der Parkfläche einer Schankwirtschaft festgestellt und geahndet. In insgesamt vier kontrollierten Betrieben wurden Getränkeeinheiten ohne Pfandsiegel angeboten. Während in zwei Fällen aufgrund der geringen Menge ein Verkaufsverbot und eine mündliche Verwarnung ausgesprochen wurden, wird in den anderen beiden Fällen ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Insgesamt wurden in den beiden Objekten 1.035 Getränkeeinheiten ohne Pfand vorgefunden.
In einer Schankwirtschaft wurde der verschlossene und teils durch Gegenstände blockierte Notausgang nach einer mündlichen Verwarnung umgehend freigeräumt und geöffnet. Außerdem erfolgte ein Hinweis an die Bauordnung, da in den Lagerräumen des Supermarktes ein einsturzgefährdeter Boden vorgefunden wurde.
Aufgrund hygienischer Mängel wurden durch die Lebensmittelüberwachung in allen kontrollierten Objekte Verwarnungen ausgesprochen. Darüber wurden Verstöße wegen Überschreitung des Mindesthaltbarkeitsdatums festgestellt. In einem Fall wurde ein Verkaufsverbot für selbst abgepackte Lebensmittel ausgesprochen.
Im Umfeld der kontrollierten Objekte konnten fünf Parkverstöße und zwei Verstöße wegen fehlender Umweltplaketten aufgenommen werden.
Insgesamt wurde die Kontrollaktion durch 24 Dienstkräfte begleitet.