27. Mai 2024, 15:38 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Das Interventionsteam EU-Ost der Stadt Gelsenkirchen hat mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kommunalen Ordnungsdienst, des Verkehrsüberwachungsdienstes, der Wohnungsaufsicht und der Bauordnung gemeinsam mit dem Jobcenter Gelsenkirchen und der Polizei am Donnerstag, 23. Mai 2024, drei Häuser auf der Bochumer Straße und ein Haus in er Bickernstraße kontrolliert. Insgesamt können 39 Personen von Amtswegen abgemeldet werden.
Von fünf Gewerbebetrieben konnte in dem Gebäudekomplex an der Bochumer Straße lediglich eine Betriebsstätte festgestellt werden. Durch die Gewerbeabteilung werden insgesamt vier Gewerbeabmeldungen durchgeführt.
Aufgrund von baulichen Mängeln im Treppenhaus eines Hauses wird die Bauordnung ein bauordnungsrechtliches Verfahren einleiten. Ein weiteres Verfahren wird durch die Wohnungsaufsicht aufgrund diverser Mängel im Hausflur sowie wegen Kakerlaken-Befall in zwei Wohneinheiten eingeleitet. Das Jobcenter konnte in zwei Fällen Sozialleistungsmissbrauch feststellen.
In einem weiteren Haus auf der Bochumer Straße wurden im Treppenhaus ebenfalls bauliche Mängel festgestellt. Die Wohnungsaufsicht wird Verfahren gegen den Vermieter einleiten. Das Jobcenter wird die Zahlung für eine 3-köpfige Familie vorläufig einstellen, da Zweifel an der aktuellen Hilfebedürftigkeit bestehen.
In einem anderen Haus der Bochumer Straße wurden ebenfalls Mängel im Treppenhauses festgestellt. Zusätzlich werden die Eigentümer aufgefordert, die fehlende Kennzeichnung für die Rettungswege innerhalb des Gebäudes nachzuholen. Aufgrund des fehlenden zweiten Rettungswegs im 1. OG leitet die Bauordnung eine Nutzungsuntersagung ein.
Bei der Überprüfung der Einkommensverhältnisse einer 4-köpfigen Familie warfen die Einkommensverhältnisse Fragen auf. Darüber hinaus entspricht der errechnete Stundensatz nicht dem geltenden Mindestlohn. Das Jobcenter wird unter Beteiligung des Zolls weitere Maßnahmen prüfen.
In einem Haus in der Bickernstraße fiel auf, dass sowohl die Hofeingangstür als auch die Hauseingangstür nicht schließfähig sind. In nahezu allen Wohneinheiten wurden massive Feuchtigkeits- bzw. Wasserschäden festgestellt. Teilweise waren die Fenster innerhalb der Wohnungen undicht. Die Wohnungsaufsicht wird den Vermieter schriftlich zur Mängelbeseitigung auffordern.
Durch die Bauordnung werden insgesamt sechs Nutzungsuntersagungen eingeleitet. Hiervon ergehen aufgrund ungenehmigter baulicher Änderungen im 1. und 2. OG vier Nutzungsuntersagungen. Dort wurden zur Erzielung höherer Mieteinnahmen zwei große Wohnungen in vier Wohnungen umgewandelt.
Eine weitere Nutzungsuntersagung erfolgt wegen eines fehlenden Küchenraums in der Erdgeschosswohnung. Das Jobcenter stellte bei einer Familie Sozialleistungsmissbrauch fest.
Durch den Verkehrsüberwachungsdienst wurden im unmittelbaren Umfeld der überprüften Objekte insgesamt 43 Verkehrsverwarnungen ausgesprochen sowie vier Fahrzeuge abgeschleppt. Aufgrund fehlender bzw. fehlerhafter Feinstaubplaketten werden zwei Bußgeldverfahren eingeleitet.