08. Juli 2024, 16:31 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Das Land NRW fördert die Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum durch zinsgünstige Darlehen mit Tilgungsnachlässen. Im Rahmen der Zukunftspartnerschaft zwischen der Stadt und dem Land NRW profitieren Gelsenkirchener Bürgerinnen und Bürger, die selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen besitzen, jetzt von verbesserten Förderbedingungen, die speziell für den Gelsenkirchener Wohnungsmarkt entwickelt wurden.
Das Gelsenkirchener Förderpaket überzeugt vor allem durch attraktive Darlehen und Tilgungsnachlässe: Die Darlehenshöhe ist kostenabhängig und beträgt bis zu 100% der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten (mindestens 5.000 Euro und maximal 220.000 Euro pro Eigenheim bzw. Eigentumswohnung). Auf das Förderdarlehen kann ein Tilgungsnachlass von bis zu 50% gewährt werden. Auf bauliche Mehrkosten für Maßnahmen für Menschen mit Schwerbehinderung oder für Pflegebedürftigkeit kann ein Sonder-Tilgungsnachlass von 50% gewährt werden.
Gefördert werden folgende Modernisierungsmaßnahmen: Energetische Modernisierung, Verbesserung des Gebrauchswerts und der Wohnverhältnisse, Abbau von Barrieren, Sicherungen vor Extremwetterereignissen, Umbau wegen Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit, Aus- und Anbau sowie Aufstockung für eine angemessene Wohnraumversorgung, Verbesserung des Einbruchschutzes, Einbau von intelligenter Gebäudetechnik (Smart Home) sowie Instandsetzungsmaßnahmen, wenn diese die Kosten der Modernisierungsmaßnahme nicht überschreiten.
„Unser Ziel ist es, den Gelsenkirchener Wohnungsmarkt nachhaltig zu stärken. Die bestehende Zukunftspartnerschaft zwischen dem Land NRW und der Stadt Gelsenkirchen ist dabei ein wichtiges Instrument“, erläutert Stefanie Hugot, Referatsleiterin Stadtplanung. „So können Gelsenkirchener Bürgerinnen und Bürger durch die Zukunftspartnerschaft von verbesserten Förderbedingungen profitieren. Diese gelten exklusiv nur für das Gelsenkirchener Stadtgebiet.“
Danach steht die Modernisierungsförderung allen Eigentümerinnen und Eigentümern von selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen ohne Einhaltung einer Einkommensgrenze offen. Außerdem findet vorhandenes Vermögen erst ab Gesamtkosten von mehr als 30.000 Euro unter Abzug von haushaltsgrößenabhängigem Schonvermögen Berücksichtigung.
Anträge können ab sofort gestellt werden. Weitergehende Informationen zu den Sonderförderungsmöglichkeiten erhalten Sie von der Bewilligungsbehörde der Stadt Gelsenkirchen, Abteilung Wohnungswesen (61/4).