18. Juli 2024, 16:34 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Am 15. März wurden die Türen des zweiten Frauenhauses für Gelsenkirchen geöffnet und damit dringend benötigte Schutzplätze für Gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder geschaffen. „Damit leisten wir nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Frauen und Kindern vor geschlechtsspezifischer Gewalt für die Stadt Gelsenkirchen- sondern auch für die Region und ich bin stolz darauf, dass Gelsenkirchen als erste Kommune seit 30 Jahren innerhalb Nordrhein-Westfalens ein weiteres Frauenhaus eröffnet“, erklärt Oberbürgermeisterin Karin Welge
Das Gelsenkirchener Schutzsystem bietet neben einem seit etwa vierzig Jahren bestehendem Frauenhaus und einer Frauenberatungsstelle beispielsweise auch Trainings für Täter sowie ebenfalls seit diesem Jahr ganz frisch eine Beratungsstelle des Caritas Verbandes für Jungen und Männer an.
„In kürzester Zeit von der Idee bis zur Umsetzung und Hand in Hand ist es uns gelungen einen Meilenstein der kommunalen Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (kurz: Istanbul- Konvention) zu erreichen und ich hoffe, dass auch weitere Kommunen bald nachziehen um den bestehenden Bedarf zu decken“, betont die für die Umsetzung der Istanbul Konvention verantwortliche Gleichstellungsbeauftragte Asmaa El Makhoukhi.
Im Jahr 2023 gab es laut der Polizeikriminalstatistik 1257 Strafanzeigen im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes in Gelsenkirchen. Auch wenn die Zahl im Vergleich zum Vorjahr gesunken ist, ist sie leider weiterhin alarmierend hoch.
„Diesem Umstand wollen wir mit wirksamen Hilfen für Betroffene und deren Angehörigen begegnen“, so die Geschäftsführerin der AWO, Gudrun Wischnewski. Das neu eröffnete Frauenhaus der AWO bietet Kapazitäten für 8 Frauen und ihre Kinder. Damit hat sich der Platzbestand in Gelsenkirchen deutlich erhöht. Betroffene können in den Schutzräumen sicher zur Ruhe kommen, erfahren Zuspruch, Unterstützung, fachliche mehrsprachige Begleitung und Orientierung. Dass der Bedarf an Schutzplätzen gerade richtig kommt, zeigen die Belegungszahlen des zweiten Frauenhauses. Schon nach kurzer Zeit konnten die neu geschaffenen Kapazitäten durch schutzsuchende Frauen belegt werden.
Gelsenkirchen nimmt mit dem neuen Angebot eine Vorreiterrolle in NRW ein, denn viele Kommunen sind schon seit langer Zeit in Planungen für weitere Frauenhäuser. „Das gemeinsame Bewusstsein für die Relevanz von geschlechtsspezifischem Gewaltschutz und die enge Zusammenarbeit zwischen dem Gleichstellungsministerium NRW, der Stadt Gelsenkirchen und der Lokalpolitik haben zu diesem Erfolg beigetragen“, weiß die Sozialdezernentin Andrea Henze, die sich im Planungsprozess für eine kurzfristige Lösung eingesetzt hat. So konnten schnellstmöglich weitere Frauen und ihre Kinder die notwendige Hilfe erfahren können, die sie benötigen.
Gleichstellungsministerin Josefine Paul betont, dass der Schutz vor und Hilfe bei Gewalt für Frauen und ihre Kinder der Landesregierung ein zentrales Anliegen sei. Dafür ist der Ausbau und die Stärkung der Gewalthilfe ein wichtiger Baustein. Mit der Neuaufnahme des zweiten Frauenhauses in Gelsenkirchen stärken wir insbesondere im Ballungsraum Ruhrgebiet und speziell in der Stadt Gelsenkirchen die Frauenhilfeinfrastruktur und verbessern die Versorgungssituation. Nordrhein-Westfalen bietet von Gewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern ein seit Jahrzehnten gewachsenes und hochdifferenziertes Schutz- und Hilfesystem. Die Landesregierung hat es sich zur Aufgabe gemacht, noch bestehende Schutzlücken zu schließen und den Schutz für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kindern auszubauen. Dafür tun wir viel. Seit meinem Amtsantritt haben wir die Zahl der landesgeförderten Frauenhäuser von 64 auf nun 70 erhöht und es stehen nun fast 700 für von Gewalt betroffene Frauen und rund 740 Kinderplätze zur Verfügung. Mit der Förderung einer weiteren Personalstelle speziell für die Arbeit mit Kindern in Frauenhäusern haben wir auch im Bereich des Kinderschutzes die wichtige Arbeit der Einrichtungen noch einmal gestärkt. Auch auf Bundesebene stehen wir für einen besseren Gewaltschutz von Mädchen und Frauen ein. Im Zuge der aktuellen Planungen zu einer bundesgesetzlichen Absicherung des Rechts auf Schutz und Beratung für von Gewalt betroffene Frauen ist vorgesehen, dass alle gewaltbetroffenen Frauen zukünftig unabhängig von Einkommen, Vermögen, Herkunftsort oder Aufenthaltsstatus Zugang zu Schutz- und Unterstützungsangeboten erhalten. Die Landesregierung unterstützt und begleitet diesen Prozess zu einem verbesserten Schutz aller Frauen und Mädchen vor Gewalt.