10. Juli 2023, 12:06 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Geschlechtsspezifische Gewalt ist eine der häufigsten Menschenrechtsverletzungen – weltweit und auch in Deutschland. Das Thema der häuslichen Gewalt stellt auch die Stadt Gelsenkirchen vor große Herausforderungen.
Trotz eines in Gelsenkirchen bestehenden differenzierten Hilfesystems für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und Kinder reichen die vorhandenen Schutzplätze nicht aus, um den Bedarf schutzsuchender Frauen und Kinder zu decken.
Insbesondere Frauen mit mehreren Kindern haben große Schwierigkeiten einen Schutzplatz für sich und ihre Kinder zu erhalten.
Daher beabsichtigt die Stadt Gelsenkirchen, ein zweites Frauenhaus zu errichten und damit die Anzahl vorhandener Schutzplätze in Anlehnung an die Istanbul-Konvention auszubauen.
Die Trägerschaft für das zweite Frauenhaus soll im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens ermittelt werden.
Grundlagen für das zu erbringende Leistungsangebot sind die
- Qualitätsempfehlungen für Frauenhäuser und Fachberatungsstellen für gewaltbetroffene Frauen der Frauenkoordinierung e.V.
- Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Frauenhäusern (Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 14. November 2019 in der Fassung vom 27.05.2023)
Sofern Sie beabsichtigen, eine Interessenbekundung für die Übernahme der Trägerschaft für ein zweites Frauenhaus abzugeben, ist diese ausschließlich elektronisch zu übermitteln.
Der Abgabetermin für Ihre Interessenbekundung und die konzeptionellen Überlegungen ist
Mittwoch, 23. August 2023, 24 Uhr
(Ausschlussfrist)
Bitte senden Sie Ihre Interessenbekundung an folgendes E-Mail-Postfach:
FrauenhausIBV@gelsenkirchen.de
Die Anforderungen an Ihre Interessenbekundung entnehmen Sie bitte der Anlage 1 (Leistungsbeschreibung).
Für Ihre Rückmeldung benutzen Sie bitte den Interessenbekundungsvordruck (Anlage 2).
Alle eingegangenen Interessenbekundungen werden von einer aus Politik und Verwaltung bestehenden Auswahlkommission auf der Basis einer Bewertungsmatrix geprüft und bewertet.
Die Auswahlkommission spricht anschließend eine entsprechende Empfehlung für den Ausschuss für Soziales und Arbeit aus. Dieser trifft die abschließende Entscheidung zur Bewerberauswahl.