Nach aktuellem Wohngeldrecht werden die Heizkosten bei der Berechnung des Wohngeldes nicht berücksichtigt. Bis zum Jahresende kann das Wohngeld deshalb auch nicht wegen höherer Heizkosten angepasst werden.
Wohngeldberechtigte, denen im Zeitraum zwischen September 2022 und Dezember 2022 mindestens einen Monat Wohngeld bewilligt wurde/wird, sollen einen weiteren Heizkostenzuschuss erhalten. Er beträgt einmalig 415 Euro für einen 1-Personen-Haushalt, 540 Euro für einen 2-Personen-Haushalt; für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro. (Diese Zahlen beziehen sich auf das Ergebnispapier des Koalitionsausschusses zum 3. Entlastungspaket)
Die mit der Wohngeldnovelle zum 1. Januar 2023 verbundenen Erhöhungen werden für Wohngeldbeziehende automatisch angepasst. Hierüber erhalten Sie – voraussichtlich im Januar 2023 – einen neuen Bescheid. Bitte sehen Sie bis dahin von Anfragen ab. Sie werden Post von der Wohngeldstelle erhalten, wenn sich bei Ihnen eine Änderung ergibt oder das Einreichen weiterer Unterlagen von Ihnen erforderlich ist.
Bei einem extremen Anstieg Ihrer monatlichen Abschläge für Heizkosten kann es sinnvoll sein, sich über die Ansprüche auf Leistungen nach dem SGB II beim Jobcenter oder auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beim Referat Soziales der Stadt Gelsenkirchen beraten zu lassen.