27. November 2024, 16:22 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Vergangene Woche kontrollierte die Stadt Gelsenkirchen (Kommunaler Ordnungsdienst, Gewerbeabteilung und Ausländerbehörde, Lebensmittelüberwachung, das Referat Umwelt, Gelsen-dienste) gemeinsam mit der Bundespolizeiinspektion Dortmund, dem Hauptzollamt Dortmund (Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit), dem Finanzamt Gelsenkirchen sowie der Steuerfahndung Bochum fünf Imbisse und Restaurants im südlichen Stadtgebiet.
Aufgrund hygienischer Mängel bedurfte es in allen kontrollierten Objekten mündlicher Verwarnungen durch die Lebensmittelüberwachung - unter anderem wegen der nicht ordnungsgemäßen Lagerung von Lebensmitteln bzw. ungenügender Sauberkeit im Küchenbereich.
In einem Imbiss waren die hygienischen Mängel jedoch derart gravierend, dass der weitere Betrieb bis zur nachweislichen Beseitigung der Mängel untersagt wurde. Grund hierfür war insbesondere, dass sich in der Küche des Betriebs eine potenziell gefährliche Öffnung im Boden befand, durch welche mittels eines Schlauches Regenwasser in die Kanalisation abgeleitet wurde. Darüber hinaus trug das Küchenpersonal keine angemessene Arbeitskleidung und begegnete den Dienstkräften im Küchenbereich mit Flipflops.
Im weiteren Verlauf der Kontrollen wurden wiederholt Verwarnungsgelder erhoben, unter anderem aufgrund unsachgemäßer Entsorgung von Zigarettenkippen, wegen des Rauchens innerhalb der Lokalität bzw. aufgrund der fehlenden erforderlichen Kenntlichmachung des Jugendschutzgesetzes und des Nichtraucherschutzgesetzes oder aufgrund der falschen Lagerung von Gasflaschen.
In zwei kontrollierten Imbissen waren erfreulicherweise keine groben hygienischen Mängel zu beanstanden, wenngleich gegen beide Betriebe aufgrund der Weitergabe von Getränken ohne Pfandsiegel (insgesamt 648 Verstöße) ein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde.
Auch die Kontrollen im nahen Umfeld der Betriebe zeigten wenig Auffälligkeiten, so dass lediglich ein Parkverstoß vorlag. Insgesamt wurde die Kontrollaktion durch 38 Dienstkräfte begleitet.