03. Dezember 2024, 16:47 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
GE. Ab dem 13. Dezember 2024 gilt die neue Taxitarifordnung. Sie sieht höhere Preise für Taxifahrten vor. Der Rat der Stadt Gelsenkirchen hat im Oktober die neue Taxitarifordnung beschlossen.
Die Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen hat in ihrer Stellungnahme der Tarifanpassung der Taxiunternehmer in Gelsenkirchen in Höhe von bis zu 6 Prozent zugestimmt. Die Preiserhöhung sei unter anderem notwendig, um die gestiegenen Ausgaben aufgrund des gestiegenen Mindestlohns zu decken.
Der Grundpreis steigt von 4 auf 4,80 Euro und ist bei jeder Fahrt unabhängig von der zurückgelegten Strecke zu zahlen. Der Tarif staffelt sich nach der Entfernung, Tageszeiten und Wochentagen. Tagsüber erhöht sich zum Beispiel der Preis bis einem Kilometer von 2,45 Euro auf 3 Euro je Kilometer. (2 bis 5 Kilometer von 1,90 auf 2,45 Euro, danach 2,30 Euro). Nachts, sonntags und feiertags erhöht sich der Preis nach dem zweiten Kilometer von 2 auf 2,55 Euro je Kilometer.
Bei einer Taxifahrt beispielsweise über 10 Kilometer tagsüber erhöht sich der Preis von 27,65 Euro (nachts 29,25 Euro) auf 29,10 Euro (nachts 31 Euro). Dies entspricht einer Erhöhung von 5,24 Prozent tagsüber (nachts 5,98 Prozent). Im Durchschnitt erhöht sich der Tagespreis um 5,33 Prozent, der Nachttarif um 5,95 Prozent.
Die Beförderungsentgelte sind bei Beförderungen innerhalb der Stadt Gelsenkirchen (Pflichtfahrgebiet) zwingend vorgeschrieben, d. h. sie sind durch den Fahrpreisanzeiger zu ermitteln und dürfen weder über- noch unterschritten werden. Von der Ermittlung per Fahrpreisanzeiger darf nur in den festgelegten Festpreistarifen abgewichen werden; ansonsten sind sogenannte „Pauschalentgelte“ unzulässig. Dies schützt den Fahrgast z. B. vor überhöhten Fahrpreisen an Tagen, an denen grundsätzlich ein Taximangel herrscht (z. B. Silvester).
Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Gelsenkirchen in der Vergangenheit mehrfach Verfahren wegen Fahrpreisüberforderung speziell zu Silvester durchgeführt hat. Soweit sich die Fahrgäste Quittungen ausstellen ließen, konnten die Verfahren auch rechtskräftig mit Geldbußen abgeschlossen werden.
Bei Beförderungen, die über das Pflichtfahrgebiet hinausgehen, sind Vereinbarungen über den Fahrpreis möglich. Der Taxifahrer hat in diesem Fall den Fahrgast vor Beginn der Fahrt darauf hinzuweisen. Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, gelten die festgesetzten Taxitarife.
Innerhalb der Stadt Gelsenkirchen besteht Beförderungspflicht. Dies bedeutet, dass der Taxifahrer eine Fahrt nicht ablehnen darf, weil ihm z. B. die zu fahrende Entfernung nicht weit genug und deshalb nicht lukrativ erscheint.