09. Dezember 2024, 16:12 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
GE. Das Interventionsteam EU-Ost der Stadt Gelsenkirchen kontrollierte mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kommunalen Ordnungsdienst (KOD), des Verkehrsüberwachungsdienstes (VÜD), der Wohnungsaufsicht und Bauordnung gemeinsam mit dem Jobcenter Gelsenkirchen am Donnerstag, 5. Dezember 2024, zwei Häuser auf der Terkampstraße und ein Haus auf der Heßlerstraße.
Von zehn Wohnungen konnten zehn begangen werden. Insgesamt wurden zehn Personen von Amts wegen abgemeldet.
In einem Haus auf der Terkampstraße wurde die Bauordnung aufgrund von Mängeln im Treppenhaus ein bauordnungsrechtliches Verfahren einleiten. Da die Türöffnungen im 1. sowie im 2. Obergeschoss verschlossen wurden bzw. ohne Baugenehmigung zwei Wohnungen zu einer zusammengelegt wurden, werden gegen den Eigentümer zwei Nutzungsuntersagungen eingeleitet.
Wegen missbräuchlicher Ausnutzung der Arbeitnehmerfreizügigkeit erfolgen für zwei Familien Mitteilungen an die Ausländerbehörde.
Die Wohnungsaufsicht wird den Eigentümer zur Beseitigung diverser Mängel auffordern (defekte Hauseingangstür sowie defekte Heizung im 2. Obergeschoss).
In einem weiteren Haus auf der Terkampstraße wird der Eigentümer aufgrund fehlender Fensterelemente zur Mängelbeseitigung aufgefordert.
In einem Haus auf der Heßlerstraße 31 wurden Wohnräume ohne Baugenehmigung erweitert. Es werden Nutzungsuntersagungen eingeleitet. Eine weitere Nutzungsuntersagung ergeht aufgrund von baulichen Änderungen im Dachgeschoss. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite wurden diverse Ablagerungen gesichtet. Anhand von Dokumenten konnte ein Verursacher aus dem Nachbargebäude ermittelt werden. Gegen den Familienvater wird ein Verfahren eingeleitet.
Durch den VÜD wurden im unmittelbaren Umfeld der überprüften Objekte 26 Verkehrsverwarnungen ausgesprochen sowie zwei Bußgeldverfahren wegen fehlender bzw. fehlerhafter Feinstaubplakette eingeleitet.
Wegen Verkehrsbehinderung wurden fünf Abschleppmaßnahme durch den VÜD veranlasst. Durch den KOD wurde eine Abschleppmaßnahme wegen fehlendem Versicherungsschutz durchgeführt.