20. Dezember 2024, 11:09 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
GE. Die Stadtverwaltung nutzt die Digitalisierung bei immer mehr Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. In Gelsenkirchen wird so zum einen die Inanspruchnahme städtischer Leistungen für die Menschen bequemer. Zudem werden die Verwaltungsprozesse schlanker und effizienter.
In diesem Zusammenhang schafft die Stadt Gelsenkirchen die bisherige Hundesteuermarke aus Metall ab und ersetzt sie durch eine digitale Variante. Ab dem 6. Januar 2025 erhalten Hundehalterinnen und -halter mit dem diesjährigen Hundesteuerbescheid einen QR-Code, den die Person, die einen Hund ausführt, künftig mit sich führen muss. Dazu können die Bürgerinnen und Bürger den Code entweder mit dem Smartphone scannen und die Marke direkt in ihre Wallet laden oder den Code einfach abfotografieren und als Bilddatei speichern.
Ersatzweise enthält das Schreiben aber auch einen Papierabschnitt, falls jemand kein Smartphone besitzt oder dieses nicht nutzen möchte.
Der entsprechende QR-Code enthält alle steuerlichen Informationen über den jeweiligen Hund und kann vom Kommunalen Ordnungsdienst oder anderen Behörden einfach ausgelesen werden.
Halterinnen und Halter von Hunden, die den Hundesteuerbescheid 2025 und somit die digitale Marke nicht bis zum 31. Januar 2025 erhalten haben, können diesen unter der Servicenummer 0209/ 169-2050 oder per Mail an hundesteuer@gelsenkirchen.de erneut anfordern, gerne unter Angabe der persönlichen Daten und mit Übermittlung des Forderungskennzeichens, falls bekannt.
Weitere Informationen zur Hundesteuer in Gelsenkirchen finden interessierte Bürgerinnen und Bürger unter gelsenkirchen.de/hundesteuer