20. Dezember 2024, 11:13 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
GE. Die Stadt Gelsenkirchen arbeitet daran, den Bürgerservice nach und nach digital auszubauen und so das Serviceangebot für die Menschen in Gelsenkirchen immer bequemer zu machen.
Mit Beginn des Jahres 2025 gehen daher neue Dienstleistungen online: Ab 1. Januar können Menschen bei der Stadtverwaltung Aufenthaltserlaubnisse zum Zweck der Ausbildung, der Erwerbstätigkeit, zum Familiennachzug sowie zum vorübergehenden Schutz digital beantragen.
Weiterhin können Niederlassungserlaubnisse online beantragt werden. Das gleiche gilt für gewünschte Änderungen aufenthaltsrechtlicher Nebenbestimmungen. Dies können beispielsweise wohnsitzbeschränkende Auflagen, Bestimmungen zur Erwerbstätigkeit, Anordnungen zur regelmäßigen Vorsprache in der Ausländerbehörde oder ähnliche Bestimmungen sein, die eine Behörde zuvor ausgesprochen hat.
Schließlich können nun auch Unterlagen zum Aufenthalt von Bürgerinnen und Bürgern aus dem EU- bzw. dem EWR-Raum, wie zum Beispiel Arbeitsverträge oder Lohnnachweise, digital übermittelt werden.
Für den Zugang zu den Angeboten ist eine Registrierung über die BundID erforderlich: https://id.bund.de/
Weitere Informationen zu dem Serviceangebot finden Sie auf der Website der Stadt Gelsenkirchen unter:
https://serviceportal.gelsenkirchen.de/