14. April 2022, 14:37 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Die Wahlscheinstellen öffnen am 19. April 2022. Sie befinden sich in der Horster Straße 6 in Gelsenkirchen-Buer und im Atrium des Hans-Sachs-Hauses in der Ebertstraße 11 in der Altstadt. In den Wahlscheinstellen haben Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit, direkt an Ort und Stelle zu wählen oder Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen.
Die Wahlscheinstellen sind bis zum 13. Mai 2022 wie folgt geöffnet:
- Montags bis mittwochs und freitags von 8 bis 16 Uhr
- donnerstags von 8 bis 18 Uhr und
- samstags von 10 bis 12 Uhr
Am Freitag vor der Wahl, den 13. Mai 2022, besteht bis 18 Uhr letztmalig die Möglichkeit, in den Wahlscheinstellen direkt zu wählen. Auch die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist am Samstag vor der Wahl, den 14. Mai 2022 nicht mehr möglich. Wählerinnen und Wählern verbleibt dann nur noch die Möglichkeit, am Wahlsonntag, den 15. Mai 2022, in den Wahlräumen zu wählen.
Eine weitere Alternative ist, sich zuvor die Briefwahlunterlagen nach Hause senden zu lassen. Auch die Zusendung zu einer anderen Versandadresse ist möglich, etwa zum Urlaubsort. Ein Antragsvordruck für die Briefwahl befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder auf der Internetseite der Stadt Gelsenkirchen unter gelsenkirchen.de/landtagswahl. Dort kann der Antrag auch bis zum 12. Mai 2022, bis 12 Uhr online gestellt werden. Es wird empfohlen, den Antrag frühzeitig zu stellen, da der Postversand einige Zeit in Anspruch nimmt.
Falls Wählerinnen und Wähler ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben, genügt es, wenn sie sich ausweisen können. Sollten sie sich nicht sicher sein, wo sich ihr Wahlraum befindet, können sie den Wahlraum-Finder nutzen oder ihren Wahlraum telefonisch unter der Rufnummer 0209/169-4025 beim Wahlamt erfragen. Zur vorherigen Ansicht der Stimmzettel, sind diese (mit einem Muster-Wasserzeichen versehen) online einsehbar.
In den Wahlscheinstellen und den Wahlräumen müssen die aktuell geltenden Hygienebestimmungen beachtet und eingehalten werden.