21. April 2022, 14:22 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Reger Andrang herrscht derzeit bei den Wahlscheinstellen in Gelsenkirchen. Bis zum 20. April 2022 sind bereits 9493 Wahlscheine ausgegeben oder online beantragt worden. Somit wird heute mit Sicherheit die Grenze von 10.000 überschritten. Damit liegt die Beteiligung deutlich über dem Niveau der Landtagswahl im Jahr 2017. Damals stellten im vergleichbaren Zeitraum 7395 Wahlberechtigte Personen einen Wahlscheinantrag. Insgesamt waren es damals 24780.
Die Wahlscheinstellen befinden sich in der Horster Straße 6 in Gelsenkirchen-Buer und im Atrium des Hans-Sachs-Hauses in der Ebertstraße 11 in der Altstadt. In den Wahlscheinstellen haben Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit, direkt an Ort und Stelle zu wählen oder Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen.
Die Wahlscheinstellen sind bis zum 13. Mai 2022 montags bis mittwochs und freitags von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 10 bis 12 Uhr geöffnet:
Am Freitag vor der Wahl, am 13. Mai 2022, besteht bis 18 Uhr letztmalig die Möglichkeit, in den Wahlscheinstellen direkt zu wählen. Auch die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist am Samstag vor der Wahl, am 14. Mai 2022 nicht mehr möglich. Wählerinnen und Wählern verbleibt dann nur noch die Möglichkeit, am Wahlsonntag, 15. Mai 2022, in den Wahlräumen zu wählen.
Eine weitere Alternative ist, sich zuvor die Briefwahlunterlagen nach Hause senden zu lassen. Auch die Zusendung zu einer anderen Versandadresse ist möglich, etwa zum Urlaubsort. Ein Antragsvordruck für die Briefwahl befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder auf der Internetseite der Stadt Gelsenkirchen unter gelsenkirchen.de/landtagswahl. Dort kann der Antrag auch bis zum 12. Mai 2022, bis 12 Uhr online gestellt werden. Es wird empfohlen, den Antrag frühzeitig zu stellen, da der Postversand einige Zeit in Anspruch nimmt.