14. Oktober 2024, 14:05 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Das Interventionsteam EU-Ost der Stadt Gelsenkirchen hat mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kommunalen Ordnungsdienst KOD), des Verkehrsüberwachungsdienstes (VÜD), der Wohnungsaufsicht und Bauordnung gemeinsam mit dem Jobcenter Gelsenkirchen und der ELE am Donnerstag, 10. Oktober 2024, drei Häuser kontrolliert: in der Pothmannstraße und zwei Häuser auf der Bismarckstraße.
Von 32 Wohnungen konnten 17 begangen werden. Gegen sechs Personen werden wegen Meldeversäumnis Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet. Insgesamt wurden 28 Personen von Amts wegen abgemeldet.
In einem Haus in der Pothmannstraße fielen den Einsatzkräften im gesamten Treppenhaus massive Feuchtigkeitsschäden auf. In den oberen Geschossen war der Putz teilweise großflächig herausgebrochen. Darüber hinaus war ein ausgeprägter Schimmelpilzbefall festzustellen. Daneben waren an Flurfenstern sowie an den Eingangstüren erhebliche Glasbrüche vorzufinden. In einer Wohnung waren keinerlei Sanitäranlagen (kein WC, kein Waschbecken, keine Dusche) vorhanden. Die Wohnungsaufsicht wird gegen den Vermieter aufgrund der Vielzahl von Mängeln ein Verfahren einleiten.
Bei der Erdgeschosswohnung liegt der Verdacht auf Mietpreisüberhöhung nahe. Die Wohnungsaufsicht wird gegen den Vermieter die Einleitung eines Verfahrens wegen Mietwucher prüfen.
Aufgrund erheblicher Vermüllung des Hinterhofes wird durch Gelsendienste ein Verfahren wegen Müll auf Privatflächen eingeleitet. Die ELE sperrte wegen Zahlungsrückständen einen Stromzähler sowie einen Gaszähler.
In einem Haus auf der unteren Bismarckstraße sperrte die ELE einen Stromzähler und einen Gaszähler. Da eindeutige Schadnagerspuren im Keller sowie im Hinterhof gesichtet wurden, wird der Eigentümer zur Einleitung von Schadnagerbekämpfungsmaßnahmen aufgefordert. Aufgrund diverser Ablagerungen auf dem Hinterhof (Unrat, Möbelstücke, Müllsäcke, überfüllte Mülltonnen) wird durch Gelsendienste ein weiteres Verfahren wegen Müll auf Privatflächen eingeleitet. Zusätzlich wird die Wohnungsaufsicht den Eigentümer wegen diverser Mängel im Treppenhaus zur Mängelbeseitigung auffordern.
Durch die Bauordnung ergeht ein bauordnungsrechtliches Verfahren aufgrund von fehlenden Treppen-Geländerstäben. Wegen illegal errichteter baulicher Anlagen im Hinterhof ergehen zwei Nutzungsuntersagungen. Da die baulichen Anlagen vermutlich nicht genehmigungsfähig sind, wird der Eigentümer zum Rückbau aufgefordert.
Da im ersten Obergeschoss zwei Wohnungen illegal zusammengelegt wurden, erfolgt eine weitere Nutzungsuntersagung.
Im Nachbarhaus auf der Bismarckstraße wurden aufgrund von Zahlungsrückständen zwei Gaszähler sowie ein Stromzähler durch die ELE gesperrt. Da ein Leistungsbezieher unbekannt verzogen ist, ist beim Jobcenter eine Überzahlung entstanden.
Die Wohnungsaufsicht wird den Eigentümer aufgrund von Feuchtigkeitsschäden in einer Wohnung zur Mängelbeseitigung auffordern. Durch die Bauordnung ergehen wegen illegaler baulicher Änderungen im Dachgeschoss sowie im Erdgeschoss vier Nutzungsuntersagungen.
Durch den Verkehrsüberwachungsdienst wurden im Umfeld der überprüften Objekte insgesamt 25 Verkehrsverwarnungen ausgesprochen sowie ein Fahrzeug wegen Verkehrsbehinderungen abgeschleppt.
Der KOD ließ ein weiteres Fahrzeug wegen fehlendem Versicherungsschutz abschleppen. Darüber hinaus wurde gegen den angetroffenen Halter ein Bußgeldverfahren eingeleitet.