19. November 2024, 13:20 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Das Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Kommunaler Ordnungsdienst und Gewerbeabteilung) hat Ende Oktober gemeinsam mit der Lebensmittelüberwachung, der Stadtkämmerei und der Polizei Gelsenkirchen fünf Schankwirtschaften im südlichen Stadtgebiet kontrolliert.
In vier der kontrollierten Betriebe wurden drei Wett-Terminals und fünf Glücksspielgeräte vorgefunden, welche entweder die Anforderungen an den Spielerschutz nicht erfüllten oder illegal betrieben wurden. Zur Verdeckung des illegalen Betriebs, wurden die Betreiber mitunter kreativ: So konnte ein Glücksspielautomat auf der Damentoilette vorgefunden werden, wo hingegen ein weiterer in einem Kühlschrank versteckt wurde. Neben der sofortigen Sicherstellung von insgesamt fünf Glücksspielgeräten, erfolgte darüber auch die Versiegelung eines Betriebs.
Aufgrund hygienischer Mängel wurden in allen kontrollierten Objekten mündliche Verwarnungen durch die Lebensmittelüberwachung ausgesprochen. Zusätzlich wurden 577 Einheiten ohne Pfandsiegel festgestellt. Darüber hinaus wurden zwei Verwarnungsgelder wegen des Verstoßes gegenüber der Datenschutzgrundverordnung verhängt.
Eine jeweils im Umfeld der Betriebe durchgeführte verkehrsrechtliche Kontrolle führte zur Ahndung von vier Parkverstößen und zwei Verstößen aufgrund des Fehlens der erforderlichen Feinstaubplaketten.