02. Dezember 2024, 16:19 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Das Interventionsteam EU-Ost der Stadt Gelsenkirchen kontrollierte mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kommunalen Ordnungsdienst (KOD), des Verkehrsüberwachungsdienstes (VÜD), der Wohnungsaufsicht und Bauordnung gemeinsam mit dem Jobcenter Gelsenkirchen und der ELE am Donnerstag, 28. November 2024, vier Häuser in Schalke und Schalke-Nord.
Von 31 Wohnungen konnten 24 begangen werden. Gegen 5 Personen werden wegen Meldeversäumnis Verfahren eingeleitet. Insgesamt wurden sieben Personen von Amts wegen abgemeldet.
In einem Haus auf der Uechtingstraße war im kompletten Gebäude die Heizungsanlage ausgefallen. Ebenso war kein Allgemeinstrom vorhanden, sodass weder Flur- noch Kellerlicht funktionsfähig waren.
Eine Bewohnerin des EG berichtete von Schimmelbefall und Wasserschäden in ihrem Badezimmer. Im Deckenbereich wurden Messwerte von bis zu 50 Prozent Feuchtigkeit erfasst. Zudem trat an der Toilette Wasser aus.
Im Treppenhaus fehlte am Podest zum 1. OG das gesamte Fensterelement, inklusive Innenrahmen. Die Wohnungsaufsicht wird den Eigentümer zu einer umgehenden Behebung der zuvor geschilderten Mängel auffordern.
In einem anderen Haus auf der Uechtingstraße sperrte die ELE aufgrund erhöhter Zahlungsrückstände zwei Stromzähler. Wie im zuvor überprüften Nebengebäude war auch in diesem Objekt die Heizungsanlage im gesamten Gebäude ausgefallen. Ein Bewohner, der seine Wohnung behelfsmäßig über einen elektrischen Heizstrahler zu erwärmen versuchte, bat die Einsatzkräfte herein und zeigte ihnen massive Wasserschäden an der Innenwand seines Büroraumes, die von einem defekten Fallrohr an der Außenfassade ausgingen. Der Messregler zeigte hier bis zu 81 Prozent Feuchtigkeit an.
Die Wohnungsaufsicht wird den Eigentümer dieser Immobilie zu einer ordnungsgemäßen Instandsetzung der gravierenden Mängel auffordern.
Im Dachgeschoss des Hauses wurde der ehemalige Trockenboden zu zwei Wohneinheiten umgebaut. Da hierzu kein Bauantrag gestellt wurde, spricht die Bauordnungen für beide Wohnungen je eine Nutzungsuntersagung aus.
Ein weiteres Verfahren leitet die Bauordnung wegen Treppenhausmängeln in Form fehlender Geländerstäbe ein. Zudem wird der Eigentümer zu einer Instandsetzung der maroden Hausfassade aufgefordert.
Das Jobcenter stellte zudem einen massiven Sozialleistungsbetrug fest: Zu einer Bedarfsgemeinschaft wurde die Arbeitsaufnahme zweier Personen seit rund acht Monaten verschwiegen. Aufgrund der hierdurch entstandenen Überzahlungen stellt das Jobcenter die Leistungen ein.
Weiterhin wurde ein Leistungsempfänger angetroffen, bei welchem sich herausstellte, dass er während des laufenden Bezugs von Bürgergeld die noch erhaltenen Leistungen aus dem Arbeitslosengeld verschwiegen hatte. Auch in diesem Fall stellt das Jobcenter die Leistungen aufgrund der Überzahlung ein.
In einem Haus auf der Rotthauser Straße sperrte die ELE aufgrund offene Zahlungsforderungen die Stromzähler. Bei vier Wohnungen wurden bauliche Änderungen so vorgenommen, dass die Außenwand zum Treppenhaus vorgezogen und somit ein Teil des Treppenraums ungenehmigt dem Wohnraum zugeschlagen wurde.
In einem anderen Haus auf der Rotthauser Straße stellte das Jobcenter in zwei Fällen einen schwerwiegenden Sozialleistungsmissbrauch fest.
Durch den Verkehrsüberwachungsdienst wurden im unmittelbaren Umfeld der überprüften Objekte insgesamt 29 Verkehrsverwarnungen ausgesprochen, 15 Bußgeldverfahren wegen fehlender bzw. fehlerhafter Feinstaubplakette eingeleitet sowie 5 Abschleppmaßnahmen aufgrund von Verkehrsbehinderungen durchgeführt.