17. Januar 2025, 13:19 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
GE. „Ein Ersatzneubau wird als alternativlos betrachtet, um den Anforderungen an eine moderne und zukunftsfähige Schulform gerecht zu werden“. Zu diesem klaren und eindeutigen Ergebnis kommt eine jetzt vorliegende Machbarkeitsstudie.
Die Studie hat die baulichen Zukunftsmöglichkeiten der Gesamtschule Berger Feld mit dem Ziel betrachtet, eine langfristig tragfähige und moderne Lösung zu entwickeln, die den aktuellen und zukünftigen Anforderungen an ein Schulgebäude entspricht. Der Schwerpunkt liegt auf der Sicherstellung einer optimalen Lernumgebung sowie der Flexibilität und Nutzbarkeit der Räumlichkeiten für die Schulgemeinschaft.
Nur ein Neubau bietet laut Studie die Möglichkeit, ein zeitgemäßes pädagogisches Raumkonzept zu realisieren und die Energieeffizienz des Gebäudes erheblich zu verbessern. Der Schulbetrieb kann bis zur Fertigstellung ohne Störungen im Bestandsgebäude fortgeführt werden.
Dagegen wäre eine abschnittsweise Sanierung aufgrund der Gebäudestruktur stark erschwert und würde erhebliche Beeinträchtigungen des Schulbetriebs sowie zusätzliche Kosten mit sich bringen. Eine Ersatzunterkunft für die Bauzeit wäre zudem mit zusätzlichen Kosten verbunden und es fehlen geeignete Ersatzstandorte.
Auf der Suche nach dem Standort kommt die Studie zu dem Schluss, dass eine bauliche Umsetzung auf einer Teilfläche der Freiflächen des Sportparadieses grundsätzlich möglich erscheint und die Anforderungen an die Nähe zu den bestehenden Sportanlagen erfüllt.
Alle anderen Flächen im Umfeld konnten ausgeschlossen werden, da die Schule wegen des Schulraummangels die Schule während des gesamten Planungs-und Bauprozesses weiterhin genutzt werden muss. Das Schulgebäude, sowie die Sportanlagen stehen deshalb als Standort nicht als Flächen zur Verfügung.
Die Gesamtschule ist eine Eliteschule des Sports. Der Neubau muss daher in unmittelbarer Nähe entstehen, um die ausgezeichneten Sportanlagen inklusive Schwimmbad nutzen zu können. Weiter entfernte Flächen sind daher ausgeschlossen.
Nach Fertigstellung kann das Bestandsgebäude je nach Entwicklungsplan kernsaniert und anderweitig genutzt oder niedergelegt werden und die frei werdenden Flächen wiederum zur Realisierung des im Bäderkonzeptes vorgesehenen Schwimmbadneubaus genutzt werden.
Die Studie bietet eine solide Grundlage für weitere Projekt- und Planungsschritte. Sie wird am 21. Januar dem Ausschuss für Bau und Liegenschaften, am 30. Januar dem Ausschuss für Bildung und am 12. März der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost vorgestellt.