07. August 2020, 12:36 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Die anhaltende Trockenheit sowie die derzeitige Hitzewelle haben nicht nur schöne Seiten. Beides führt dazu, dass die Gefahr hoch ist, unabsichtlich einen Brand auszulösen. Die Stadt appelliert daher, das Grillen in öffentlichen Anlagen sowie das Abbrennen von Feuerwerken (auch bei bereits vorliegender Erlaubnis) zu unterlassen.
Die Stadt weist darauf hin, dass der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) das Recht hat, Grillverbote vor Ort auszusprechen, um eine im einzelnen Fall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Wird dem nicht Folge geleistet, kann der KOD auch Platzverweise aussprechen oder Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten.
Wie schnell es zu einem Brand kommen kann, hat sich erst vor einigen Tagen in Hassel gezeigt. Dort war ein Stoppelfeld am Rande des Stadtteils Hassel in Brand geraten. Oft genügt schon ein Funke, um ein Feuer zu entfachen. Die Stadt setzt aber auf die Umsicht der Bürgerinnen und Bürger.
Sollte die Hitzewelle aber länger andauern, könnte auch ein zeitlich befristetes Grillverbot in öffentlichen Anlagen angeordnet werden.