10. Mai 2022, 17:34 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Diese Meldung ist vom 10. Mai 2022, 17:34 Uhr. Gegebenenfalls sind einzelne Inhalte oder der gesamte Artikel nicht mehr aktuell. Für aktuelle Meldungen der Stadt Gelsenkirchen klicken Sie bitte auf https://www.gelsenkirchen.de/aktuelles
Bildrechte: Stadt Gelsenkirchen
Am Donnerstag vor der Wahl, 12. Mai 2022, gibt es bis 12 Uhr letztmalig die Möglichkeit über das Online-Portal Briefwahlunterlagen zu beantragen. Die Briefwahlunterlagen werden dann umgehend ausgestellt. Für den Postversand ist jedoch eine Zustelldauer von bis zu 3 Tagen zu berücksichtigen. Daher wird empfohlen, in den in den Wahlscheinstellen Horster Straße 6 und Ebertstraße 11 (Atrium des Hans-Sachs-Hauses) die Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen oder dort direkt zu wählen.
Die Wahlscheinstellen sind am Mittwoch, 11. Mai 2022 von 8 bis 16 Uhr sowie Donnerstag, 12. Mai 2022 und Freitag, 13. Mai 2022, jeweils von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Ausgefüllte Briefwahlunterlagen, also der hellrote Wahlbrief mit dem unterschriebenen Wahlschein und dem im blauen Umschlag enthaltenen Stimmzettel, sind bis spätestens Donnerstag, 12. Mai 2022, bei der Deutschen Post aufzugeben, damit sie noch rechtzeitig auf dem Postweg das Wahlamt erreichen.
Wer es nicht mehr schafft, die Briefwahlunterlagen rechtzeitig auf den Postweg zu geben, kann diese noch bis 18Uhr am Sonntag, 15. Mai 2022, in die Hausbriefkästen am Hans-Sachs-Haus, dem Rathaus Buer oder des Dienstgebäudes am Wildenbruchplatz 7 einwerfen.
Wählerinnen und Wähler die beantragte Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten haben, wenden sich bitte umgehend an das Wahlamt (0209 / 169-4025), da Ersatzausstellungen nur bis 12 Uhr am Samstag, 14. Mai 2022 möglich sind. Briefwahlanträge können an diesem Tag nicht mehr gestellt werden.