02. Januar 2024, 11:41 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Seit dem 1. Januar können Bürgerinnen und Bürger Gelsenkirchens wieder Förderanträge für Photovoltaik-Anlagen auf Dächern und Balkonen bei der Stadt stellen.
Die Förderung soll dazu beitragen, das Solarpotenzial im Stadtgebiet auszuschöpfen und damit den Klimaschutz und die Energiewende durch die Reduzierung fossiler Stromgewinnung voranbringen.
Die maximale Höhe der jeweiligen Förderung hängt dabei von der Art der Anlage ab. Das Programm beginnt mit einer Fördersumme von 100 Euro für Stecker-Solargeräte bzw. Balkon-Solarmodule mit einer Leistung bis 400 Watt und reicht bis maximal 4.000 Euro für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung über 10 Kilowatt-Peak (kWp). Bei Gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung oder Mieterstrom gemäß § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) liegt die Förderung bei bis zu 8.000 Euro je Anlage und Gebäude.
Gut für die Antragstellenden: Das Verfahren wurde deutlich vereinfacht, denn ab sofort erfolgt die Antragsstellung erst nach erfolgter Maßnahmenumsetzung. So können Bürgerinnen und Bürger sich je nach Marktlage kurzfristig für die Anschaffung entscheiden und müssen nicht erst den Genehmigungsprozess des Förderantrags abwarten.
Alle Infos zur Förderung der Solarenergienutzung und Hintergrundinformationen zum Förderprogramm sowie alle notwendigen Unterlagen für den Antrag sind hier zu finden: https://www.gelsenkirchen.de/solar
Die Anträge können in Papierform oder per E-Mail an foerderprogramm-pv@gelsenkirchen.de gestellt werden.