18. Dezember 2024, 10:45 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
13. Januar bis 13. Februar 2025 (einschließlich)
Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss der Stadt Gelsenkirchen hat am 11.09.2024 die Aufstellung und Einleitung des Planverfahrens der folgenden Änderung zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) beschlossen:
61 BO (Campus Bochum - Rücknahme Süderweiterung)
Der Änderungsbereich befindet sich in Bochum.
Bezogen auf den vorgenannten Änderungsbereich kann sich die Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen und deren voraussichtliche Auswirkungen unterrichten lassen. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Wo:
Referat 61 – Stadtplanung
Rathaus Buer, Goldbergstr. 12
4. Etage, Ausstellungsbereich vor Raum 402
Öffnungszeiten:
MO, DI, MI 08:00 - 16:00 Uhr
DO 08:00 - 17:00 Uhr
FR 08:00 - 13:00 Uhr
Die Termine und Orte für die Ausstellungen in den anderen Städten der Planungsgemeinschaft sind den dortigen Bekanntmachungen und den Internetseiten der Städteregion Ruhr zu entnehmen oder bei der Geschäftsstelle Gemeinsamer Flächennutzungsplan in Essen (Tel. 0201 88-61210, bzw. 0201 88-61212) zu erfragen.
Auskunft in der Stadt Gelsenkirchen erteilt:
Verena Ruckes, Tel. 0209/169-4236
Stellungnahmen zum Entwurf des Änderungsplans, zur Begründung und zum Umweltbericht können während der Veröffentlichungsfrist bis zum 13.02.2025 (einschließlich) insbesondere elektronisch, bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift
- bei der Stadt Essen, Amt für Stadtplanung und Bauordnung, Geschäftsstelle Gemeinsamer Flächennutzungsplan, Lindenallee 10 (Deutschlandhaus), 45121 Essen, E-Mail: geschaeftsstelleGFNP@amt61.essen.de
- oder bei einer der anderen Planungsstädte abgegeben werden.
Die Namen der Personen, die eine Stellungnahme abgeben, werden in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen der Räte, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen nicht aufgeführt, d. h. es erfolgt grundsätzlich eine anonymisierte Wiedergabe der Stellungnahme.
Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung können zu einer Überarbeitung der Vorentwürfe der GFNP- Änderungen führen; d.h., Planentwurfsänderungen aufgrund der frühzeitigen Beteiligung sind möglich und vorgesehen.