13. Januar 2025, 08:44 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Öffentlichkeitsbeteiligung vom 15.01.2025 bis einschließlich 17.02.2025
Entwurf der 3. Fortschreibung des gesamtstädtischen Einzelhandelskonzeptes
Der Rat der Stadt Gelsenkirchen hat am 12.12.2024 dem Entwurf der 3. Fortschreibung des gesamtstädtischen Einzelhandelskonzeptes als Leitlinie für die Steuerung des Einzelhandels im Sinne eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch zugestimmt und auf der Grundlage dieses Konzeptentwurfs die Durchführung des Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Der Entwurf der 3. Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes
- Teil A: Einzelhandelskonzept Gelsenkirchen und
- Teil B: Zentrenpässe
wird in der Zeit vom 15.01.2025 bis einschließlich 17.02.2025 öffentlich ausgelegt.
Parallel zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes wurden durch das Büro Junker und Kruse gutachterliche Stellungnahmen zur Vereinbarkeit von Einzelhandelsansiedlungen mit den rechtlichen Rahmbedingungen an Einzelstandorten (Wilhelminenstraße und Am Dördelmannshof) erstellt. Diese liegen erbenfalls öffentlich aus.
Wo:
Referat 61 - Stadtplanung der Stadt Gelsenkirchen
Rathaus in Gelsenkirchen-Buer, Goldbergstr. 12
4. Etage (Neubau), Ausstellungsbereich vor dem Zimmer 402
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch 08.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 17.00 Uhr
Freitag 08.00 - 13.00 Uhr
Auskunft erteilen:
Tel.: 0209 - 169-4350, Herr Battling
Tel.: 0209 - 169-4486, Frau Klee
Tel.: 0209 - 169-5457, Herr Jablonski
Stellungnahmen zu dem Entwurf können während der öffentlichen Auslegung über das auf der Homepage hinterlegte Beteiligungsformular «Jetzt beteiligen!» übersendet werden. Ferner kann weiterhin eine Mitteilung schriftlich an Stadt Gelsenkirchen, Referat Stadtplanung, 45875 Gelsenkirchen, oder per E-Mail an referat.stadtplanung@gelsenkirchen.de erfolgen.
Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten können auf der Internetseite der Stadt Gelsenkirchen unter www.gelsenkirchen.de/planungsbeteiligung abgerufen werden. Die Informationen geben einen Überblick über die Verarbeitung personenbezogener Daten und Rechte, die sich aus den Datenschutzregelungen ergeben.
Die zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung werden zudem über ein zentrales Internetportal des Landes (www.bauleitplanung.nrw.de) zugänglich gemacht. Der Inhalt der Bekanntmachung ist zudem im Amtsblatt Nr. 01 der Stadt Gelsenkirchen einzusehen.