Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter digitaler-lesesaal-isg.gelsenkirchen.de veröffentlichte Website des Instituts für Stadtgeschichte Gelsenkirchen (ISG).
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absatz 1 bis 4 und § 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf Grundlage von § 12d Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erlassen wurden.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf
- einer im Zeitraum vom 15. Oktober 2021 bis 31. Oktober 2021 durchgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vollständig vereinbar. Wir arbeiten derzeit daran, die Barrieren so weit wie möglich zu beheben.
Unvereinbarkeit mit BITV 2.0
Teilweise können Inhalte von Personen, die blind sind oder schlecht sehen können, nicht wahrgenommen werden. Dies gilt insbesondere für die Bilderkataloge und Kleinbildgalerien.
- Bestimmte Inhalte werden von Nutzern, die farbenblind sind, wahrscheinlich nicht erkannt.
- Die Suchfunktion der „Experten-Recherche“ sowie einige andere, wichtige Elemente sind per Tastatur nicht erreichbar und nicht bedienbar
- Der Kontrast von Texten ist auf manchen Seiten nicht ausreichend.
- Die Nutzerinnen und Nutzer assistiver Technologien können das Angebot bzw. Inhalte der Webseite nicht leicht überblicken und nicht gezielt auf die Inhalte zugreifen, die von Interesse sind.
Diese Erklärung wurde am 1. November 2021 erstellt.
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann schreben Sie uns bitte unter isg@gelsenkirchen.de
Menschen mit Behinderungen können sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden, nachdem sie uns eine Barriere gemeldet haben, wenn sie der Auffassung sind, unsere Website unter digitaler-lesesaal-isg.gelsenkirchen.de benachteilige sie. Das Gleiche gilt für Verbände von Menschen mit Behinderungen, denen nach den Voraussetzungen des § 15 Absatz 3 BGG eine Anerkennung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erteilt worden ist. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und sämtliche Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit der Schlichtungsstelle finden Sie unter: www.behindertenbeauftragter.de