Die Stadt Gelsenkirchen gewährt einen Zuschuss für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen von bis zu 2.000 Euro je Anlage.
Wird die Anlage gleichzeitig und in Kombination mit einer Dachbegrünung installiert, kann ein Bonus von bis zu 1.000 Euro gewährt werden.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, Unternehmen, Gesellschaften, Gemeinschaften und gemeinnützige Organisationen, Genossenschaften, Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften, Stiftungen und Vereine, die beabsichtigen eine Photovoltaik-Anlage an/auf einem Gebäude im Stadtgebiet von Gelsenkirchen zu installieren, zu nutzen und/oder zu pachten, ohne Eigentümer dieser Anlage zu sein oder zu werden.