Die Corona-Pandemie hat uns seit März gezwungen, auf spannende Umweltdiplomveranstaltungen zu verzichten.
Mit den in der Zwischenzeit geltenden Lockerungen ist es zwar noch nicht möglich ALLE Umweltdiplomveranstaltungen den geltenden Bestimmungen anzupassen, wir freuen uns aber eine Vielzahl von Veranstaltungen anbieten zu können.
Natürlich ist es nach wie vor das Wichtigste auf die Sicherheit der Teilnehmenden und Kursleitenden zu achten. Deshalb gibt es für dieUmweltdiplom - Veranstaltungen einige Regelungen, die zu beachten sind:
- Die Gruppengröße bei Umweltdiplomveranstaltungen wird auf 10 Personen (inklusive der Kursleitung) beschränkt.
- Die Referentinnen und Referenten werden als Kursleitungen über die Hygienemaßnahmen informiert und verpflichtet, diesen zu folgen.
- Die Teilnahme an Veranstaltungen ist nur nach vorheriger Anmeldung beim Referat Umwelt möglich, um potentielle Infektionsketten zurückverfolgen zu können und die nötige Limitierung der Teilnehmerzahl sicherzustellen. Die Anwesenheit bei den Veranstaltungen wird in der Anwesenheitsliste nachgehalten, die von den Referentinnen und Referenten geführt wird. Anmeldeverpflichtung und Anwesenheitslisten gewährleisten die Rückverfolgbarkeit. Die Referierenden sind berechtigt, nicht angemeldete Teilnehmenden sowie Personen mit Krankheitssymptomen des Kurses zu verweisen.
- Um in der Bring- und Abholsituation zu gewährleisten, dass der Mindestabstand der Erziehungsberechtigten gewährleistet ist, bilden diese einen Halbkreis mit großem Radius und tragen einen Mund-Nasen-Schutz. Diese Vorgehensweise wird den Eltern in der Teilnahmebestätigung mitgeteilt.
- Die Begleichung von Materialgeld muss kontaktlos erfolgen z.B. durch Ablegen des passenden Bargeldes in einem von den Referentinnen und Referenten vorgehaltenem Behältnis.
- Vor Beginn der Veranstaltung desinfizieren sich die Teilnehmer*innen die Hände mit Desinfektionsmittel, das die Referentinnen und Referenten bereit halten.
- Didaktische Hilfsmittel (Modelle, Abbildungen, Naturmaterialien…) werden von Referierenden gezeigt, ohne diese aus der Hand zu geben.
- Materialien für Bastelaktionen müssen von den Teilnehmenden mitgebracht werden und dürfen nicht an andere Teilnehmende weitergereicht werden.
- Vor jeder Veranstaltung werden die Teilnehmenden durch die Referentinnen und Referenten auf die geltenden Verhaltensmaßnahmen hingewiesen, insb.:
- nicht mit den Händen in das Gesicht fassen, v.a. keine Schleimhäute berühren
- die Husten- und Niesregelung einhalten: Husten und Niesen in die Armbeuge
- Körperkontakt vermeiden
- Obwohl keine Verpflichtung zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes besteht, werden die Referentinnen und Referenten sowie die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit der Teilnahmebestätigung gebeten, ihren Mundschutz mitzubringen, der in besonderen Situationen bei Bedarf aufgesetzt werden kann.
- Am Kurs dürfen keine Personen teilnehmen,
- die positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden
- die als positiv eingestuft wurden bis zum Nachweis eines negativen Tests
- die sich in vom Gesundheitsamt aus anderen Gründen (z.B. als Kontaktperson Kat. I) angeordneter Quarantäne für die jeweilige Dauer befinden
- die von einem Auslandsaufenthalt aus einem nach dem RKI eingestuften Krisengebiet zurückgekehrt sind.
- Es gilt: Bei Atemwegssymptomen oder Fieber zu Hause bleiben.
- Sollte innerhalb von 2 Wochen nach der Veranstaltung bei Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine COVID-19 Infektion diagnostiziert werden, ist er/sie verpflichtet, dies sofort (am gleichen Tag) dem Referat Umwelt zu melden, damit die sonstigen Teilnehmenden informiert und entsprechenden Quarantänemaßnahmen eingeleitet werden können. Sollte bei den Referierenden eine entsprechende Infektion diagnostiziert werden, wird über das Referat Gesundheit sofort Kontakt mit den Teilnehmenden aufgenommen.