Das Landesförderprogramm für außerschulische Bildungsangebote "Extra-Zeit zum Lernen in NRW“ wird fortgesetzt. Mit der "Extra-Zeit“ will die Landesregierung Schülerinnen und Schüler bei der Bewältigung pandemiebedingter Lernrückstände mittels außerschulischer Maßnahmen und Ferienprogrammen unterstützen. Bis zum Ende der Sommerferien 2022 hat die Landesregierung dafür Fördermitteln zur Verfügung gestellt.
Die Außerschulischen Bildungsangebote können auch in den Schulferien aber auch zum Beispiel an Wochenenden durchgeführt werden. Zudem sind die Angebote offen für Schülerinnen und Schüler aller Leistungsniveaus, aller Schulformen und aller Jahrgänge. Ab März 2021 tritt zudem eine weitere Flexibilisierung in Kraft, die es ermöglicht, Angebote auch für einen Drei-Stunden-Zeitraum (dann an mindestens zwei Tagen à drei Stunden) durchzuführen.
Wie bereits schon im Jahr 2020, handelt es sich bei dem Programm "Extra-Zeit“ um freiwillige außerschulische Angebote. Träger vor Ort können hier Angebote in engem Austausch mit den Schulen planen und durchführen. Als weitere Antragsberechtigte Träger sind dabei die Universitäten hinzugekommen. Auch diese können jetzt Förderanträge stellen.