Die vollstationäre Pflege dient der Versorgung älterer Menschen oder Pflegebedürftiger. Sie wird nötig, wenn die häusliche und teilstationäre Versorgung nicht mehr ausreichend ist oder wegen der Besonderheit des Einzelfalles nicht in Betracht kommt. Zur vollstationären Pflege gehören die Unterkunft, Verpflegung sowie Betreuung und Pflege der Menschen, die aufgrund ihrer körperlichen und/oder psychischen Konstitution ohne diese „Rundumversorgung“ nicht mehr auskommen können. Die im Pflegeheim entstehenden Kosten werden unterteilt in Kosten für Unterbringung und Verpflegung, Betreuung und Pflege sowie Investitionskosten.
Bei den stationären Hausgemeinschaften handelt es sich um eine vollstationäre Pflege. Die Hausgemeinschaften sind für Menschen, die an einer Demenz erkrankt sind.