Die Beschäftigung von kompetentem und qualifiziertem Fachpersonal sichert den Qualitätsanspruch und die Einhaltung des Leitbildes.
Die SeniorenHäuser der Stadt Gelsenkirchen sind von der IHK anerkannte Ausbildungsbetriebe zur examinierten Altenpflegerin bzw. Altenpfleger (3 Jahre). Eine gute fachliche Ausbildung ist die Voraussetzung für eine optimale Pflege und Betreuung der in der Einrichtung lebenden Menschen. Die Auszubildenden werden von qualifizierten Mentorinnen und Mentoren sowie Praxisleiterinnen und Praxisleitern intensiv angeleitet und betreut. Nach der Ausbildung werden sie bei Eignung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (Vollzeit) übernommen.
- Alle weiblichen und männlichen Pflegekräfte besitzen eine Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder zum Altenpfleger/in. Die Quote der Fachkräfte beträgt mindestens 50 Prozent.
- Das Personal wird nach dem TVÖD mit einer Zusatzaltersversorgung vergütet.
- Ein aktiver Personalrat vertritt und unterstützt die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dazu gehört auch der fachliche Austausch mit Kolleginnen und Kollegen aus allen Bereichen beim vierteljährlichen Gesundheitszirkel. Die Angestellten können an vergünstigten Sportangeboten zur Erhaltung der Gesundheit teilnehmen und erhalten verschiedene Motivationsmaßnahmen.
- Fort- und Weiterbildungsangebote werden von der zentralen Qualitätsmanagementbeauftragten organisiert und optimiert. Den Fortbildungsbedarf ermitteln Leitung und Team in der Regel gemeinsam. Durch Fortbildungen wird sichergestellt, dass das gesamte Team angemessen und seiner Qualifikation entsprechend handelt.
Zusätzlich werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in folgenden Fachbereichen weitergebildet, um die Pflege optimal zu gewährleisten:
- Palliativ Care
- Wundexperte
- Gerontopsychiatrische Fachkraft
- MPG Beauftragter/e/Medizin Produkte Gesetz
- Hygienebeauftragter/e