Wenn das Kindeswohl gefährdet ist, also durch ein bestimmtes Verhalten oder Unterlassen die nachhaltige körperliche, geistige oder seelische Schädigung des betroffenen Kindes vorherzusehen ist, ist rasches Handeln nötig. Beim Verdacht auf Kindeswohlgefährdung sollte das Jugendamt informiert werden, damit weitere Schritte eingeleitet werden können.
Kinder und Jugendliche in Notsituationen können sich an das Referat Kinder, Jugend und Familien der Stadt Gelsenkirchen wenden, um dort Beratung, Unterstützung oder Hilfe zu suchen. Sie können dies allein oder mit Unterstützung von Lehrerinnen bzw. Lehrern, vertrauten Erwachsenen oder Freunden und Freundinnen tun.
In einigen Fällen, z.B. Not- und Konfliktlagen, würde eine Beratung der Kinder bzw. Jugendlichen verhindert, wenn die Sorgeberechtigten darüber informiert würden. In einer solchen Not- und Konfliktlage können Kinder bzw. Jugendliche auch alleine beraten werden.
Der Allgemeine Städtische Sozialdienst versucht in der Regel, die Eltern anzusprechen und in gemeinsamen Gesprächen mit der Familie Konflikt- und Notsituationen zu klären. Dabei können unterstützende Hilfen innerhalb oder außerhalb der Familie organisiert werden.