Wenn das Kindswohl akut gefährdet ist, zum Beispiel wenn das Kind misshandelt oder missbraucht wurde, werden Kinder aus ihrer Familie herausgenommen. Auch Notsituationen wie der plötzliche Ausfall der Eltern durch Krankheit, durch die Teilnahme an Therapien oder durch Inhaftierung können Gründe für die Betreuung von Kindern in einer Kurzzeit-/ Bereitschaftspflege sein. Während das Kind in der Pflegefamilie ist, werden dann die weiteren Schritte bzw. Hilfen besprochen und ggf. nach einer langfristigen Unterbringungsmöglichkeit gesucht.
Bereitschaftspflegestellen verpflichten sich dazu, zu jeder Zeit ein Kind aufzunehmen. Sie stehen somit sieben Tage die Woche rund um die Uhr zur Verfügung, um Kindern in akuten Notlagen ein sicheres Zuhause zu bieten. Bei den Kurzzeitpflegestellen erfolgt die Aufnahme in der Regel nur zu den üblichen Geschäftszeiten der Stadt. Die Möglichkeit der Aufnahme wird jeweils individuell angefragt.