Mensch und Pferd, das ist seit jeher eine ganz besondere Beziehung. Auch in Gelsenkirchen gibt es für Pferdefreunde viele Möglichkeiten, in den Sonnenuntergang zu reiten. Ob Freizeitreiter, Turnierreiter oder Voltigierer, ob Anfänger oder Fortgeschrittene - in den Reitvereinen können Sie im Kreise Gleichgesinnter das Reiten erlernen oder schlicht mit Freude ihrem Hobby nachgehen.
Damit Sie und Ihr treuer Vierbeiner bei Ihren Reitausflügen in Gelsenkirchen keine Überraschungen erleben, gibt es jedoch einige gesetzliche Regelungen und Vorschriften zu beachten:
Erlaubt ist das Reiten zum Zweck der Erholung auf eigene Gefahr in der freien Landschaft über den Gemeingebrauch an öffentlichen Verkehrsflächen hinaus auf privaten Straßen und Wegen.
Verboten ist das Reiten
- auf Wegen, die mit einem Reitverbotsschild nach StVO gekennzeichnet sind
- ferner auch auf Flächen, die zu Gärten, Hofräumen, Wohnbereichen und Betriebsflächen gehören
Beachten Sie bitte, dass Sie ohne beidseitig angebrachte, gültige Kennzeichen, auf gesperrten Flächen und Wegen sowie außerhalb von Wegen in Natur- oder Landschaftsschutzgebieten nicht reiten dürfen. Das Ausreiten ohne Plaketten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden. Reitplaketten erhalten Sie bei der Unteren Naturschutzbehörde im Referat Umwelt. Die Kosten belaufen sich auf:
- Erstausgabe Reitkennzeichen mit Plaketten: 41 Euro
- Neue Plaketten (Verlängerung Folgejahre): 31 Euro
In diesen Beiträgen ist jeweils die gesetzlich vom Land vorgeschriebene jährliche Reitabgabe in Höhe von 25 Euro enthalten. Gültig werden die Kennzeichen durch die jährlich zu erneuernde Reitplakette (Aufkleber), deren Farbe jährlich wechselt.
Erlaubt ist das Reiten im Wald zum Zweck der Erholung auf eigene Gefahr über den Gemeingebrauch an öffentlichen Verkehrsflächen hinaus auf privaten Straßen und Fahrwegen sowie auf den nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwegen. Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege.
Verboten ist das Reiten auf allen anderen Wegen, die nicht speziell für Reiter ausgewiesen sind.
Generell verboten ist das Reiten abseits der Wege insbesondere in Natur- und Landschaftsschutzgebieten, geschützten Biotopen oder innerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen sowie auf landwirtschaftlichen Flächen.
Die Vorschriften des Straßenrechts und des Straßenverkehrsrechts bleiben unberührt, das heißt sind unbedingt zu beachten!