Der Gutachterausschuss erstattet auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert von in erster Linie bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken.
Zur Erstellung des Gutachtens ist eine Vorbesichtigung des Objekts durch einen Mitarbeiter der Geschäftsstelle sowie eine Besichtigung in einem zweiten Termin durch die ehrenamtlichen Gutachter erforderlich.