Mit einem Antrag auf Vorbescheid, einer sogenannten Bauvoranfrage, kann man eine rechtsverbindliche Auskunft auch zu Einzelfragen des Baurechts darüber einholen, ob ein Grundstück wirklich nach den eigenen Vorstellungen bebaut werden kann.
Ein positiver Vorbescheid bindet die Bauaufsichtsbehörde während der Gültigkeitsdauer von zwei Jahren. Sie kann ein Bauvorhaben dann nicht mehr aus Gründen ablehnen, die schon im Vorbescheidsverfahren geprüft wurden. Somit gibt ein positiver Vorbescheid Rechtssicherheit für die konkrete Planung eines Bauvorhabens. Eine Bauvoranfrage ist immer dann zu empfehlen, wenn das Bauvorhaben stark von der Umgebungsbebauung abweicht oder nur zu einzelnen problematischen Punkten eines Bauvorhabens eine Auskunft eingeholt werden soll.
Die Geltungsdauer des Vorbescheides kann auf formlosen schriftlichen Antrag jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden.